Entscheidungen zu § 31 Abs. 1 WRG 1959

Landesverwaltungsgericht Tirol

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Lvwg Erkenntnis 2024/1/17 LVwG-2023/26/2820-1

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Aicher über die Beschwerde der AA, Adresse 1, **** Z, gegen die Strafhöhe des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Z vom 13.11.2023, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 und eine Übertretung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959, zu Recht: 1. Die Beschwerde gegen den Spruchpunkt 1. wird als unbegründet abgewiesen. Die Beschwerdeführerin hat ein... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 17.01.2024

TE Lvwg Erkenntnis 2022/12/16 LVwG-2022/26/2936-1

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Aicher über die Beschwerde des AA, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 06.10.2022, Zl ***, betreffend eine Übertretung des Wasserrechtsgesetzes 1959, zu Recht: 1.       Der Beschwerde wird teilweise und insoweit Folge gegeben, als die Geldstrafe auf Euro 800,00 (Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 1 Tag und 12 Stunden) herabgesetzt wird. D... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 16.12.2022

TE Lvwg Erkenntnis 2022/1/27 LVwG-2022/44/0085-2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Spielmann über die Beschwerde der AA, Adresse 1, **** Z, gegen die Strafhöhe des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Z vom 14.12.2021, Zahl ***, betreffend Übertretungen nach dem AWG 2002 und WRG 1959, zu Recht: 1.       Die Beschwerde gegen den Spruchpunkt 1. wird als unbegründet abgewiesen. 2.       Der Beschwerde gegen den Spruchpunkt 2. wird Folge gegeben und der Strafa... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 27.01.2022

TE Lvwg Erkenntnis 2019/5/13 LVwG-2018/15/2587-5

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dünser über die Beschwerde von Herrn AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 07.08.2018, Zl *****, betreffend Maßnahmen nach dem Wasserrechtsgesetz, zu Recht: 1.       Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass die Anordnung zur Entleerung des Festmistlagers rechtmäßig war. Im Übrigen wird der an... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 13.05.2019

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