1 Mit Straferkenntnissen des Magistrats der Stadt Wien vom 4. Dezember 2020 wurde dem Erstmitbeteiligten als handelsrechtlichen Geschäftsführer der zweitmitbeteiligten Partei angelastet, er habe es zu verantworten, dass die zweitmitbeteiligte Partei entgegen § 27 Abs. 1 der Seen- und Fluss-Verkehrsordnung (SFVO), wonach Wassersportveranstaltungen, Wasserfeste, und sonstige Veranstaltungen, insbesondere solche, die zu einer Ansammlung von Fahrzeugen oder Schwimmkörpern führten oder d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg WRG 1959 §3 Abs1 litd WRG 1959 §30b Abs3 Z1 WRG 1959 § 3 heute WRG 1959 § 3 gültig ab 01.10.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 WRG 1959 § 3 gültig von 01.11.1959 bis 30.09.1997 ... mehr lesen...