Entscheidungen zu § 30 Abs. 1 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1983/3/23 1Ob6/83

Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 48 KG V, zu der das Grundstück 744/1 Wald gehört. Dieser Wald hat eine Fläche von 2.829 ha. Nördlich davon liegen die im Eigentum der beklagten Partei stehenden Grundstücke 743/2 und 614 Baufläche. Die beklagte Partei betreibt auf diesen Grundstücken einen Industriebetrieb, in dem ua. galvanische Abwässer anfallen. Diese Betriebsabwässer werden in einer Auffanggrube gesammelt, von wo ein Überlauf in eine Entgiftungsgrube führt; nach einer ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.03.1983

RS OGH 1983/3/23 1Ob6/83

Norm: WRG §30 Abs1
Rechtssatz: Während die Gesundheit von Mensch und Tier schlechthin nicht gefährdet werden darf, werden durch § 30 Abs 1 WRG Pflanzen nur insoweit geschützt, als "fühlbare" Schädigungen vermieden werden müssen. Entscheidungstexte 1 Ob 6/83 Entscheidungstext OGH 23.03.1983 1 Ob 6/83 Veröff: SZ 56/50 European... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.1983

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