Norm: ABGB §312 ABGB §1460 WRG §2 Abs2WRG §3 ABGB § 312 heute ABGB § 312 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1460 heute ABGB § 1460 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 15.4.1994 erwarb die Klägerin aus dem Gutsbestand einer Liegenschaft mehrere Grundstücke, für welche im Grundbuch eine eigene Einlagezahl eröffnet wurde. Diese Grundstücke bilden in der Natur das Schloß K***** samt Schloßpark und Zufahrtswegen. Das Schloß wurde vor mehreren Jahrhunderten errichtet und befand sich ehedem in Insellage. Die Insel bzw der Baugrund besteht aus Seeton/Schlier. Zwischen dem Geländeterrain und der Wasseroberfläche (Diff... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 48 KG Laimbach, der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 181 dieser Katastralgemeinde. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 13.5.1974, Wa-203-1973, wurde dem Beklagten die Errichtung und der Betrieb einer Fischteichanlage bewilligt; es wurde ausgesprochen, daß das Maß der Wasserbenutzung sich aus dem vorgesehenen Zuleitungsrohr mit einem Durchmesser von 100 mm bei einem angenommenen G... mehr lesen...
Norm: ABGB §413 WRG §3WRG §5WRG §9WRG §39 ABGB § 413 heute ABGB § 413 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Die Verfügungsgewalt des Eigentümers eines fließenden Privatgewässers ist dadurch eingeschränkt, daß er ohne wasserrechtliche Bewilligung auf den Lauf und die Beschaffenheit des Wasse... mehr lesen...
Norm: ABGB §496 ABGB §524 WRG §3 ABGB § 496 heute ABGB § 496 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 524 heute ABGB § 524 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: WRG §2WRG §3
Rechtssatz:
Ein vor dem Jahre 1870 entstandener Privatrechtstitel an einem See wird nicht dadurch beseitigt, daß der See durch öffentliche Gewässer gespeist wird.
Entscheidungstexte 1 Ob 7/78 Entscheidungstext OGH 26.04.1978 1 Ob 7/78 Veröff: EvBl 1979/23 S 73 = JBl 1979,318 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: WRG §2WRG §3
Rechtssatz: Da Gewässer im Zweifel öffentliche Gewässer sind und ein Privatrechtstitel nachgewiesen werden muß, obliegt die Beweislast des Bestehens eines solchen Titels demjenigen, der ihn behauptet. Entscheidungstexte 1 Ob 7/78 Entscheidungstext OGH 26.04.1978 1 Ob 7/78 Veröff: EvBl 1979/23 S 73 = JBl 1979,318 1... mehr lesen...
Norm: WRG §2WRG §3
Rechtssatz:
Zum Nachweis eines Privatrechtstitels genügt nicht der bloße Beweis der Ausübung bestimmter Wasserbenützungsrechte, die auch am öffentlichen Gut bestehen oder erworben werden können. Insbesondere darf aus dem Bestehen des Fischereirechtes an einem Gewässer kein Schluß auf das Eigentum an diesem gezogen werden. Auch der Grundsteuerkataster beweist weder das Eigentum noch den Besitz; so beweist das Parzell... mehr lesen...
Norm: WRG §2WRG §3
Rechtssatz: Als Entstehungsart eines Privatrechtstitels kommen vor allem Privilegien, Schenkungen und Käufe (vom Staate), vor dem ABGB auch Ersitzung und Usurpation in Betracht. Auch Kaufverträge, Privilegien und Verleihbriefe bedürfen allerdings grundsätzlich einer näheren Prüfung, ob dem Vorbesitzer wirklich Eigentum zustand. Anzuwenden ist jedenfalls das seinerzeit geltende Recht. Entscheidungst... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 88 KG A, die Beklagten Eigentümer der Liegenschaft EZ 34 KG K, zu der die Grundstücke 1018 Garten, 1019 Wiese und 1027/3 Wiese gehören. Ing. Walter U und Johanna U sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 54 KG N; im Bereich der südlichen Grenze des zu dieser Liegenschaft gehörigen Grundstückes 623 befindet sich eine als Brunnen gefaßte Quelle, von welcher seit den Jahren 1964 oder 1965 eine Wasserleitung zum Haus der Beklagten in K Nr. 34 ... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §3WRG §10WRG §98 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz:
Daß die Errichtung von Wassernutzungsanlagen der wasserrechtlichen Bewilligung bedarf, ändert nichts an der sonst gegebenen Eigenschaft eines Gewässers als Privatgewässer. Wird ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 ff E JN §1 CXIVWRG §3 ABGB § 833 heute ABGB § 833 gültig ab 01.01.1812 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 ... mehr lesen...