Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Eigentümer des Grundstücks Nr 2739 der EZ 27 KG *****, welches ursprünglich für die Errichtung und den Betrieb einer Abwasserbeseitigungsanlage in Anspruch genommen werden sollte. Mit Teilbescheid des Landeshauptmannes von Kärnten als Wasserrechtsbehörde erster Instanz vom 6. 11. 2002, Zahl 8-KAN-895/18-2002 (./F) wurde der klagenden Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Abwasserbeseitigungsanlage erteil... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 AWRG §27 Abs1 litaWRG §29 Abs1WRG §29 Abs5WRG §63 litbWRG §99 Abs1 lite ABGB § 1431 heute ABGB § 1431 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Obwohl das WRG einen engen Konnex zwischen Zwangsrechtseinräumung und Entschädigungsfestsetzung herstellt, fehlt dem Gesetz eine ents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Streitteile betreiben Kraftwerke. Der klagenden Partei bzw deren Rechtsvorgängerin wurde für deren Kraftwerk die Konzession zur Ausnützung des Wassers der Trisanna (zuletzt 9,5 m3/S befristet bis 10. Februar 1992) und der Rosanna (gleichfalls unter - hier nicht bedeutsamen - Befristungen) mit den Bescheiden der k. k.Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 9.November 1899 und 23.Februar 1900, den Erlässen des k.k.Ackerbauministeriums vom 14.Februar 1900 un... mehr lesen...
Norm: WRG §27 Abs1 litgWRG §29 Abs1
Rechtssatz:
Ein Bescheid der Wasserrechtsbehörde im Sinn dieser Gesetzesstellen hat nur deklarative Wirkung.
Entscheidungstexte 1 Ob 2/70 Entscheidungstext OGH 29.01.1970 1 Ob 2/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0082468 Dokumentnu... mehr lesen...