Entscheidungen zu § 27 Abs. 3 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Beschluss 2022/1/24 Ra 2019/07/0049

1        Der Revisionswerber ist Wasserberechtigter des im Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk St. Pölten-Land eingetragenen „Watzek-Teiches“. Dieses Wasserrecht ist unbefristet erteilt und berechtigt zum Betrieb eines Landschaftsteiches. 2        In der Nähe dieses Teiches befindet sich das Watzek-Teich-Aquädukt als Teil der II. Wiener Hochquellwasserleitung. Zwischen dem Teich und dem Aquädukt befindet sich ein Damm und zwischen Damm und Aquädukt eine mit Steinen ausgelegte Mulde. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 24.01.2022

RS Vwgh 2022/1/24 Ra 2019/07/0049

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs3WRG 1959 §29 Abs3WRG 1959 §50 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2009/07/0125 E 25. Oktober 2012 VwSlg 18508 A/2012 RS 2 Stammrechtssatz Rechtsgültige Verpflichtungen anderer, die einen Übergang der Instandhaltungspflicht nach § 50 Abs 1 WRG 1959 auch in öffentlich-rechtlicher Hinsicht bewirken, können sich unmittelbar aus dem WRG 1959 (zB § 29 Abs 3 letzte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.01.2022

TE Vwgh Erkenntnis 2021/10/21 Ra 2019/07/0055

1        Die revisionswerbende Gemeinde ist auf Basis eines Bescheides der belangten Behörde vom 12. September 1975 und weiterer Bescheide Inhaberin der wasserrechtlichen Bewilligung für die Teilregulierung der P in ihrem Gemeindegebiet. 2        Die belangte Behörde hat im Jahr 2015 ein Verfahren zur Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrags in Bezug auf die Entfernung von Bewuchs auf den im Zuge dieser Regulierung errichteten Schutzdämmen eingeleitet. Dazu brachte die Revisionswe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.10.2021

RS Vwgh 2021/10/21 Ra 2019/07/0055

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1WRG 1959 §27 Abs3WRG 1959 §29 Abs3WRG 1959 §50 Abs1WRG 1959 §77WRG 1959 §88c
Rechtssatz: Rechtsgültige Verpflichtungen anderer, die einen Übergang der Instandhaltungspflicht auch in öffentlich-rechtlicher Hinsicht bewirken, können sich unmittelbar aus dem WRG 1959 (z.B. § 29 Abs. 3 letzter Satz) oder anderen wasserrechtlichen Vorschr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.2021

RS Vwgh 2021/4/2 Ra 2018/07/0358

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs1WRG 1959 §21 Abs3WRG 1959 §27 Abs1 litfWRG 1959 §27 Abs1 litgWRG 1959 §27 Abs3
Rechtssatz: § 21 WRG 1959, insbesondere dessen Abs. 1, verfolgt den Zweck, die Hortung von Wasserbenutzungsrechten zu vermeiden, Wasserbenutzungsrechte generell möglichst kurz zu befristen und die Dauer der Benutzung des Gewässers auf den konkreten Bedarf abzustellen (vgl. VwGH 11.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.04.2021

TE Vwgh Beschluss 2017/12/14 Ro 2016/07/0013

1 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten (BH) vom 3. April 2015 wurde u.a. der Rechtsvorgängerin der nunmehr revisionswerbenden Verlassenschaft und der Gemeinde E. gemäß § 27 Abs. 3 WRG 1959 aufgetragen, den ordnungsgemäßen Betrieb einer näher beschriebenen Wasserversorgungsanlage bis "31. April 2016" aufzunehmen, andernfalls das Wasserbenutzungsrecht für erloschen erklärt werde. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. 2 Mit an die BH gerichtetem Schreiben vom ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.12.2017

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