Entscheidungen zu § 27 Abs. 2 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vwgh Beschluss 2017/12/14 Ro 2016/07/0013

1 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten (BH) vom 3. April 2015 wurde u.a. der Rechtsvorgängerin der nunmehr revisionswerbenden Verlassenschaft und der Gemeinde E. gemäß § 27 Abs. 3 WRG 1959 aufgetragen, den ordnungsgemäßen Betrieb einer näher beschriebenen Wasserversorgungsanlage bis "31. April 2016" aufzunehmen, andernfalls das Wasserbenutzungsrecht für erloschen erklärt werde. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. 2 Mit an die BH gerichtetem Schreiben vom ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.12.2017

TE Vwgh Erkenntnis 2008/10/30 2005/07/0156

Mit Bescheid vom 18. November 2004 stellte die Bezirkshauptmannschaft R (kurz: BH) gemäß den §§ 27 "Abs. 2" (gemeint wohl: Abs. 1) lit. g, 29 Abs. 1 und 98 WRG 1959 das Erlöschen des unter Postzahl 110 in das Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk R eingetragenen Wasserbenutzungsrechtes für eine Wasserkraftanlage für den Betrieb einer Mahlmühle in E. fest. Ferner wurde ausgesprochen, dass allfällige letztmalige Vorkehrungen nicht erforderlich seien. In der Begründung: dieses Bescheides w... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.10.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2004/3/25 2003/07/0131

Die mitbeteiligte Partei suchte mit Schreiben vom 16. Dezember 2002 bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) um die wasserrechtliche Bewilligung für das Projekt "ÖAMTC Fahrtechnikzentrum M, Oberflächenentwässerung und Bachwasserentnahme" auf den Grundstücken Nr. 2240/1, 3336/3 und 2240/2, alle KG M, an. In diesem Fahrtechnikzentrum sollen laut technischem Bericht den Fahrzeuglenkern durch theoretische Schulungen sowie durch praxisnahe Übungen die Reaktion von Kraftfahrzeugen in bestimmten... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.03.2004

RS Vwgh 2004/3/25 2003/07/0131

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litg;WRG 1959 §27 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0079 E 12. Juli 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes ist im Grunde des § 27 Abs 1 lit g WRG 1959 allein der Umstand maßgebend, ob sich die zur Wasserbenützung erforderlichen Anlagen schon über drei Jahre ein einem betriebunfähigen Zustand befinden (Hinweis auf ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.2004

TE Vwgh Erkenntnis 1999/1/21 98/07/0140

Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten (LH) vom 30. Jänner 1998 wurde der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung eines Kraftwerkes am K.-Bach unter Vorschreibung verschiedener Bedingungen erteilt. Eine gegen diesen Bescheid von der zur wasserrechtlichen Bewilligungsverhandlung nicht geladen gewesenen Beschwerdeführerin erhobene Berufung wurde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid mit der Begründung: zu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.01.1999

RS Vwgh 1999/1/21 98/07/0140

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litg;WRG 1959 §27 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0079 E 12. Juli 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes ist im Grunde des § 27 Abs 1 lit g WRG 1959 allein der Umstand maßgebend, ob sich die zur Wasserbenützung erforderlichen Anlagen schon über drei Jahre ein einem betriebunfähigen Zustand befinden (Hinweis auf ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1997/5/14 96/07/0249

Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 28. April 1965 wurde der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin "M"-Gesellschaft mbH gemäß §§ 11, 12, 32, 105 und 111 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung "zur Errichtung einer stabilen Treibstofftankstelle auf den Parzellen Nr. 482/2 und 481 der KG H nach Maßgabe des dem Verfahren bzw. der mündlichen Verhandlung vorgelegenen Projektes" unter Nebenbestimmungen erteilt und ausgesprochen, daß das Wasserbenutzungsrecht im... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.05.1997

RS Vwgh 1997/5/14 96/07/0249

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litg;WRG 1959 §27 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0079 E 12. Juli 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes ist im Grunde des § 27 Abs 1 lit g WRG 1959 allein der Umstand maßgebend, ob sich die zur Wasserbenützung erforderlichen Anlagen schon über drei Jahre ein einem betriebunfähigen Zustand befinden (Hinweis auf ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.05.1997

RS Vwgh 1988/7/12 87/07/0079

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litg;WRG 1959 §27 Abs2;
Rechtssatz: Für das Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes ist im Grunde des § 27 Abs 1 lit g WRG 1959 allein der Umstand maßgebend, ob sich die zur Wasserbenützung erforderlichen Anlagen schon über drei Jahre ein einem betriebunfähigen Zustand befinden (Hinweis auf E 15.12.1972, 1257/72). Ist diese Voraussetzung erfüllt, so erlischt ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.07.1988

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