Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Alexis D*****, vertreten durch Dr. Gerhard Renner und Dr. Gerd Höllerl, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei S***** GmbH, *****, vertreten durch Saxinger, Chalupsky und Partner Rechtsanwälte GmbH in Linz,... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 AWRG §27 Abs1 litaWRG §29 Abs1WRG §29 Abs5WRG §63 litbWRG §99 Abs1 lite
Rechtssatz: Obwohl das WRG einen engen Konnex zwischen Zwangsrechtseinräumung und Entschädigungsfestsetzung herstellt, fehlt dem Gesetz eine entsprechende Regelung über die Rückzahlung geleisteter Beträge im Fall des Erlöschens von Wasserbenutzungsrechten bzw Zwangsrechten. Es muss insoweit auf die allgemeinen Vorschriften über Ansprüche aus Zahlung einer N... mehr lesen...
Norm: WRG §22WRG §27 Abs1 litc
Rechtssatz: Im Falle der persönlichen Berechtigung der wasserberechtigten Person erlischt das Wasserbenutzungsrecht aber gemäß § 27 Abs 1 lit c WRG bei dessen Tod. In solchen Fällen tritt der Rechtsnachfolger nicht in das Wasserbenutzungsrecht ein. Entscheidungstexte 1 Ob 160/03s Entscheidungstext OGH 18.11.2003 1 Ob 160/03s Veröff: SZ 2003/147 ... mehr lesen...
Norm: WRG §27 Abs1 litcWRG §29
Rechtssatz: Der gemäß § 29 WRG mittels Bescheids auszusprechenden "Feststellung" des Erlöschens des Wasserbenutzungsrechts wegen Ablaufs der Konsensfrist kommt somit nur deklarative Bedeutung zu. Entscheidungstexte 1 Ob 35/94 Entscheidungstext OGH 29.06.1995 1 Ob 35/94 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: WRG §27 Abs1 litgWRG §29 Abs1
Rechtssatz: Ein Bescheid der Wasserrechtsbehörde im Sinn dieser Gesetzesstellen hat nur deklarative Wirkung. Entscheidungstexte 1 Ob 2/70 Entscheidungstext OGH 29.01.1970 1 Ob 2/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0082468 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §27 Abs1 litaWRG §27 Abs1 litbWRG §29WRG §39WRG §113WRG §121
Rechtssatz: Ausschließliche Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörde, wenn in einem bei ihr anhängigen Verfahren noch die Überprüfung der Ausführung der Wasseranlagen aussteht und der Kläger behauptet, die Ausführung weiche von der erteilten Bewilligung ab, und deshalb im Rechtsweg ihre Beseitigung beantragt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...