Entscheidungen zu § 26 Abs. 5ABGB WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2011/2/23 1Ob227/10d

Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 116, zu der das Grundstück 182/3 gehört. Die beklagte Partei ist Eigentümerin der davon östlich gelegenen Liegenschaft EZ 252, die unter anderem aus dem Grundstück 1569 besteht. Östlich von diesem Grundstück verläuft eine Landesstraße. Im Grenzbereich zwischen den Grundstücken 1569 und 182/3 verläuft der L*****bach, dessen linksseitiges Bachufer in der Natur im Wesentlichen die Grundstücksgrenze bildet. Dieser ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.02.2011

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