Entscheidungen zu § 22 Abs. 1 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1984/4/4 1Ob6/84

Mit Vertrag vom 7. 1. 1970 verpachtete die Beklagte dem Kläger das zur EZ 158 Nö. Landtafel gehörige Grundstück 31 Wiese im Ausmaß von 0.9 ha zum Zwecke des Betriebes einer Fischzucht. Die Beklagte genehmigte darin alle Veränderungen des Pachtgrundstückes, wie sie zur Errichtung einer Fischzucht notwendig sind, sofern die wasser- und baurechtlichen Bestimmungen eingehalten werden (Punkt III). Der vereinbarte Pachtzins setzte sich aus einem jährlichen (wertgesicherten) Grundpachtzins v... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.04.1984

RS OGH 1983/2/23 1Ob39/82

Norm: WRG §22 Abs1
Rechtssatz: Wer weder Eigentümer einer Betriebsanlage, worunter die wassertechnische Betriebsanlage zuzüglich irgendeiner Vorrichtung für deren praktische Ausnützung zu verstehen ist, noch des Grundstücks, auf dem sich die Wasserentnahmestelle befindet, oder eines der Grundstücke ist, die mit Wasser versorgt werden sollen, kann nicht Berechtigter einer ortsfesten Wasserbenutzungsanlage (Wasserversorgungsanlage) sein. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1983

RS OGH 1983/2/23 1Ob39/82, 1Ob40/82, 1Ob6/84, 1Ob48/87

Norm: WRG §22 Abs1
Rechtssatz: Die dingliche Gebundenheit des Wasserbenutzungsrechtes bei ortsfesten Wasserbenutzungsanlagen bedeutet, daß das Recht nur gleichzeitig mit der in Betracht kommenden Betriebsanlage oder Liegenschaft übertragen werden kann. Selbst gegen den Willen und ohne Zutun des bisherigen Eigentümers der Betriebsanlage oder der Liegenschaft geht das Wasserbenutzungsrecht auf den neuen Eigentümer über. Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1983

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