Entscheidungen zu § 19 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

6 Dokumente

Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 1995/12/5 1Ob21/95

... Dazu ist seitens der Wasserrechtsbehörde festzustellen, daß die Beeinträchtigung der Wasserrechte zur Nutzung der motorischen Kraft des D*****-Baches gegenüber der dem öffentlichen Zwecke dienenden Löschwasserversorgungsanlage eindeutig Nachrang gebührt und die Beeinträchtigung außerdem nur für die Zeit des tatsächlichen Löschens - also bei Entnahme aus dem ständig gefüllten Hochwasserbehälter eintritt. ...“ Die zu bestimmenden Entschädigungen wurden in Ermangelung eines gütlichen Überein... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.12.1995

RS OGH 1995/12/5 1Ob21/95

Norm: WRG §19
Rechtssatz: Dem durch ein Mitbenutzungsrecht Belasteten gebührt Entschädigung a) als Ersatz der Kosten allfälliger, vom Belasteten vorgenommener Abänderungen der bestehenden Anlagen in voller Höhe; b) als Ersatz der anteiligen Kosten für die Herstellung der mitbenutzten Anlagen anteilsmäßig nach den Nutzenanteilen der Wasserberechtigten an der mitbenutzten Anlage; c) als Beitrag zum Instandhaltungsaufwand, Wartungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.12.1995

RS OGH 1995/12/5 1Ob21/95

Norm: EisbEG §4 EisbEG §5 EisbEG §6 EisbEG §7 WRG §19WRG §117 EisbEG § 4 heute EisbEG § 4 gültig ab 15.04.1954 EisbEG § 5 heute EisbEG § 5 gültig ab 15.04.1954 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.12.1995

RS OGH 1995/12/5 1Ob21/95

Norm: WRG §13WRG §19
Rechtssatz: Bei der Bestimmung des Maßes der Wassernutzung als des Maßstabes für die Beteiligung der Anlagenherstellungskosten, Instandhaltungskosten, Wartungskosten und Aufsichtskosten ist auf den beiderseitigen Bedarf und auf das natürliche Wasserdargebot (nach neuer Rechtslage auf die bestehenden wasserwirtschaftlichen Verhältnisse) angemessen Rücksicht zu nehmen. Die Ermittlung des beiderseitigen Nutzens gehör... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.12.1995

RS OGH 1995/12/5 1Ob21/95

Norm: WRG §19
Rechtssatz: Bei der Entschädigung für die verringerte Benutzbarkeit ist die Frage nach dem eingetretenen Nachteil des Enteigneten zu stellen, während es bei der Beteiligung des Mitbenutzungsberechtigten an den Herstellungs- und Instandhaltungskosten einer Wasserführungsanlage um den beiderseitigen Nutzen geht. Insoferne können auch durchaus unterschiedliche Maßstäbe angewendet werden. Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.12.1995

RS OGH 1995/11/22 1Ob41/82, 1Ob38/95

Norm: WRG §19
Rechtssatz: Zu den im § 19 WRG genannten Wasserführungsanlagen gehören auch Kanäle. Zu den im Paragraph 19, WRG genannten Wasserführungsanlagen gehören auch Kanäle. Entscheidungstexte 1 Ob 41/82 Entscheidungstext OGH 03.11.1982 1 Ob 41/82 Veröff: SZ 55/162 1 Ob 38/95 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.11.1982

Entscheidungen 1-6 von 6

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten