Der Kläger ist Besitzer und Fischereiberechtigter eines Reviers im Kremsfluß. Mit rechtskräftigem Beschluß der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 20. Juli 1963 wurde die vom Amt der oö. Landesregierung, Staatliche Bauleitung für die Kremsregulierung, namens der beklagten Gemeinden beantragte Regulierung des Kremsflusses in ihren Gemeindegebieten auf einer Länge von rund 3600 m bewilligt. Bei der Bewilligung wurde die Auflage erteilt, daß das neue H-Wehr gemäß dem Übereinkommen zwi... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §17 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz:
Die Wasserrechtsbehörde hat über Entschädigungsansprüche zu entscheiden, dh über die Abgeltung jener vermögensrechtlichen Nachteile, die nach fachmännischer Voraussicht durch eine beabsichtigt... mehr lesen...