Entscheidungen zu § 17 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1978/12/15 1Ob21/78

Der Kläger ist Besitzer und Fischereiberechtigter eines Reviers im Kremsfluß. Mit rechtskräftigem Beschluß der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 20. Juli 1963 wurde die vom Amt der oö. Landesregierung, Staatliche Bauleitung für die Kremsregulierung, namens der beklagten Gemeinden beantragte Regulierung des Kremsflusses in ihren Gemeindegebieten auf einer Länge von rund 3600 m bewilligt. Bei der Bewilligung wurde die Auflage erteilt, daß das neue H-Wehr gemäß dem Übereinkommen zwisc... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.12.1978

RS OGH 1978/12/15 1Ob21/78

Norm: JN §1 CVIIIWRG §17
Rechtssatz: Die Wasserrechtsbehörde hat über Entschädigungsansprüche zu entscheiden, dh über die Abgeltung jener vermögensrechtlichen Nachteile, die nach fachmännischer Voraussicht durch eine beabsichtigte Wassernutzung an einem wasserrechtlich geschützten Recht in Zukunft eintreten werden oder für die das WRG ausdrücklich einen Entschädigungstitel einräumt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1978

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