Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §15 Abs1;WRG 1959 §38;WRG 1959 §42 Abs1;
Rechtssatz: Schutzbauten und Regulierungsbauten sind gemäß § 42 Abs 1 WRG Vorrichtungen und Bauten gegen die schädlichen Einwirkungen des Wassers. Im Beschwerdefall steht fest, dass die Aufschüttung für eine Landgewinnung im Sinne der Projektsabsicht - Gestaltung der Aufs... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz (BH) vom 6. Mai 1983 war den am verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Parteien gemäß den §§ 9, 98, 107, 111 und 112 WRG 1959 unter Vorschreibung mehrerer Auflagen die wasserrechtliche Bewilligung für die spruchmäßig näher beschriebene Fischteichanlage erteilt worden. Dieser Bescheid ist nach Ausweis der Akten in Rechtskraft erwachsen. 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz (BH) vom 6. Ma... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit-Bescheid vom 18. November 1987 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) der am verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Partei gemäß §§ 9 Abs. 2, 11, 12, 13, 15, 21, 105 und 111 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung erstens zur Entnahme von maximal 0,08 l/s Wasser aus der bestehenden Drainageleitung oberhalb des geplanten Teiches auf dem Grundstück 595/1, KG X, und zweitens zur Entnahme von maximal 0,5 l/s Wasser aus dem S-bachl s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: "Sache" iSd § 66 Abs 4 AVG 1950 ist ausschließlich jener Bereich, in welchem dem Berufungswerber ein Mitspracherecht zusteht. In Fällen eines eingeschränkten Mitspracherechtes einer Partei, wie dies beim Fischereiberechtigten nach § 15 Abs 1 WRG der Fall ist, kann auf Grund der von ihr eingebrachten Berufung... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Um Einwendungen als solche iSd § 15 Abs 1 WRG werten zu können, ist es nach der insoweit übereinstimmenden Judikatur der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes erforderlich, dass der Fischereiberechtigte der Behörde die Vorschreibung von Maßnahmen zum Schutz der Fischerei, und zwar nur ganz bestimmte Maßnahmen, vorschlägt (Hinweis auf E 14.6.1988,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass eine bis dahin sich allein in ihrem Grundeigentum betroffen erachtende Partei nicht ausdrücklich als "Fischereiberechtigter" zur Überprüfungsverhandlung geladen worden ist, hindert nicht davon auszugehen, dass mit dieser La... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Der durch § 15 Abs 1 WRG eingeschränkten Mitsprachemöglichkeit des Fischereiberechtigten im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren entspricht in verfahrensrechtlicher Hinsicht die insoweit begrenzte Parteistellung; die jeweiligen Parteirechte des Fischereiberechtigten reichen ... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Der vorliegenden Beschwerde in Verbindung mit dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid läßt sich folgender Sachverhalt entnehmen: Im Rahmen der aufgrund des Antrages der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Verrohrung des Abflusses des Mühlsees auf dem Grundstück 510 KG L durchgeführten Verhandlung vor der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) hatten die nunmehrigen Beschwerde... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Um Einwendungen als solche im Sinne des § 15 Abs 1 WRG werten zu können, genügt es nicht, dass sich der Fischereiberechtigte gegen das zur Bewilligung beantragte Projekt (hier Verrohung eines Wasserlaufes) an sich wendet; § 15 Abs 1 WRG verlangt vielmehr qualifizierte Einwendungen dergestalt, dass der Fischereiberechtigte der Behörde die Vorschre... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 28. August 1973 war der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Gemeinde unter einer Reihe von Auflagen die wasserrechtliche Bewilligung zur Erweiterung ihrer 1959 bewilligten Ortskanalisation durch Erschließung eines näher bezeichneten Gebietes mit vier Kanalsträngen sowie zur Errichtung und zum Betrieb der hiezu erforderlichen Anlagen erteilt worden. Nach deren Fertigstellung wurde am 17. Oktober 1983 e... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Auch dem Fischereiberechtigten kommt im Überprüfungsverfahren Parteistellung zu. (Hinweis auf E vom 30.6.1981, 81/07/0040, VwSlg 10504 A/1981 und vom 26.1.1982, 81/07/0125). Abweichungen der Ausführung einer Wasseranlage können indessen seinen Rechten nur in der durch § 15 Abs 1 (§ 102 Abs 1 lit b) WRG u... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit Bescheid vom 4. August 1987 hat der Landeshauptmann von Salzburg der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Partei auf deren Antrag nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß §§ 99 Abs. 1 lit. c, 11 bis 13, 15, 21, 22, 32 Abs. 1 und 2 lit. a, 55 Abs. 3, 111 und 112 WRG 1959 unter Vorschreibung zahlreicher Auflagen die wasserrechtliche Bewilligung zur Einleitung von maximal 87,3 m3/d und maximal 30.0 kg BSB5/d teilbiologisch gerei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: § 15 Abs 1 WRG 1959 verlangt qualifizierte Einwendungen dergestalt, dass der Fischereiberechtigte der Behörde die Vorschreibung von Maßnahmen zum Schutz der Fischerei, und zwar nur ganz bestimmte Maßnahmen, vorschlägt (Hinweis auf die insoweit übereinstimmende Judikatur der beiden Gerichts... mehr lesen...
Die Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles ist dem denselben Parteien gegenüber ergangenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. Juli 1979, Zl. 1249/77, zu entnehmen. Mit ihm war der im Instanzenzug erlassene Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 30. März 1977 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von " Verfahrensvorschriften aufgehoben worden, weil, die belangte Behörde ungeachtet der Bindung an ihren eigenen, auf § 66 Abs. 2 AVG 1950 gestützten ... mehr lesen...
Die Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles ist dem den Parteien des Verfahrens bekannten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Mai 1979, Zl. 2757/77, zu entnehmen. Mit ihm war der im Instanzenzug ergangene Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 6. August 1975 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden, weil er die vom Landeshauptmann von Vorarlberg den Rechtsvorgängern des nun am Beschwerdeverfahren mitbeteiligten Wasserverbandes mit Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §117;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Fischereiberechtigten gebührt eine Entschädigung für vermögensrechtliche Nachteile nur unter der Voraussetzung, dass rechtserhebliche Einwände überhaupt erhoben wurden. (Hinweis auf E vom 31.5.1979, 2757/77, 20.1.1987, 83/07/0335, 20.1.1987, 83/07/0336) European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 lite;WRG 1959 §105 litf;WRG 1959 §105 litm;WRG 1959 §15 Abs1;WRG 1959 §38;WRG 1959 §41 Abs5;WRG 1959 §42 Abs1;
Rechtssatz: Ein Einbau in ein stehendes öffentliches Gewässer (§ 38 Abs 1 WRG 1959) wird nicht schon dadurch zum Schutzwasserbau (§ 42 Abs 1 WRG 1959), dass er Vorrichtungen umfasst, die ihn vor vom Wasser verursachte Schäden schützen sollen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §105 lite;WRG 1959 §105 litf;WRG 1959 §105 litm;WRG 1959 §15 Abs1;WRG 1959 §38;WRG 1959 §41 Abs5;WRG 1959 §42 Abs1;
Rechtssatz: In Angelegenheiten des § 38 WRG 1959 steht einzelnen Fischereiberechtigten keine Parteistellung zu. Es kann aber im Rahmen der allein vom Amts wegen wahrzunehmenden öffentlichen Interessen auch auf Belange der... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 30. März 1987 wurde den Mitbeteiligten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gemäß § 9 Abs. 2 i.V.m. §§ 11 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 2, 13 Abs. 1 und 3, 14, 15 Abs. 1, 21 Abs. 1, 105 und 111 Abs. 1 und 2 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von maximal 1 l/s aus dem B-bachl zum Zweck der Speisung eines Teiches als Feuchtbiotop auf dem Grundstück 595/2, KG L, nach Maßgabe der Projektsunter... mehr lesen...
Index: L65507 Fischerei Tirol40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §65;AVG §66 Abs4;FischereiG Tir 1952 §7 Abs1;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde hat bei ihrer Entscheidung auf die im Zeitpunkt ihrer Bescheiderlassung maßgebende Sachlage (hier: (auch) auf einen im Zuge des Berufungsverfahrens ergangenen Bewilligungsbescheid nach ... mehr lesen...
Die MV - die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens - suchte im Jahre 1981 unter Vorlage umfangreicher Projektsunterlagen beim Landeshauptmann von Steiermark (LH) um die wasserrechtliche Bewilligung einer 33 ha umfassenden geordneten Mülldeponie im Mühlleitenwald (im Gemeindegebiet von Unterpremstätten südlich von Graz) an. Über dieses 1983 abgeänderte Projekt fand am 31. Jänner 1984 eine wasserrechtliche Verhandlung statt, in welcher u.a. von zahlreichen der nun... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §12;WRG 1959 §13 Abs3;WRG 1959 §15 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;WRG 1959 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/07/0020 E 2. Februar 1988 87/07/0021 E 2. Februar 1988 87/07/0022 E 2. Februar 1988 87/07/0023 E 2. Februar 1988 87/07/0024 E 2. Februar 1988 87/07/0031 E 2. Februar 1988 87/07/0026 E 2. Februar 1988 87/07/0027 E 2. Febr... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Zulässigkeit von Einwendungen des Fischereiberechtigten betreffend Fischrechen (Fischgitter). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986070229.X01 Im RIS seit 17.03.2006 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. September 1979 bewilligte der Landeshauptmann von Vorarlberg der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei auf deren Antrag gemäß den §§ 9, 11, 105 und 111 WRG 1959 in einem näher gekennzeichneten Umfang die Entnahme von Kies aus dem Bodensee und wies gemäß § 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 102 Abs. 1 WRG 1959 die vom Beschwerdeführer als Fischereiberechtigten gegen das Projekt erhobenen Einwendungen im wesentlichen mit der Begründung: zu... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Jänner 1978 erteilte der Landeshauptmann von Vorarlberg der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei auf deren Antrag gemäß den §§ 41, 15 , 105 und 111 WRG 1959 in einem näher gekennzeichneten Umfang die wasserrechtliche Bewilligung zur Ufersicherung der L-mündung in der KG H und sprach gleichzeitig aus, daß den Einwendungen des Beschwerdeführers als Fischereiberechtigten nicht Rechnung getragen würde, weil dieser keine bestimmten Maßn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 15 Abs 1 WRG 1959 können nur dort näher bestimmten, konkrete Maßnahmen bezweckenden Einwendungen des Fischereiberechtigten Rechnung getragen werden (Hinweis E 8.11.1956, 1181/53, VwSlg 4190 A/19569. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1983070336.X01 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §117;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 15 Abs 1 WRG 1959 gebührt dem Fischereiberechtigten eine Entschädigung gemäß § 117 WRG 1959 für vermögensrechtliche Nachteile nur unter der Voraussetzung, dass rechtserhebliche Einwendungen (denen nicht Rechnung getragen werden kann) erhoben wurden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Welche Einwendungen Fischereiberechtigte gegen die Bewilligung von Wasserbenützungsrechten erheben können, regelt - wobei auch § 102 Abs 1 lit b WRG 1959 die Fischereiberechtigten deutlich von den Parteien unterscheidet, deren Rechte sonst berührt werden - § 15 Abs 1 WRG 1959. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §15 Abs1;WRG 1959 §2 Abs2;
Rechtssatz: Das Fischereirecht als selbstständiges Recht zu fischen, ist von einem die Wasserwelle betreffenden Privatrechtstitel zu unterscheiden. Daher kann aus dem Alter eines Fischereirechts nicht abgeleitet werden, dass es sich bei dem Gewässer um ein Privatgewässer im Sinne des § 2 Abs 2 WRG 1959 handelt. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Fischereiberechtigte können keine Einwendungen gegen bloße Instandhaltungsmaßnahmen erheben; sie können allerdings geltend machen, dass keine solchen vorliegen, sondern das Vorhaben im Sinne des § 15 Abs 1 WRG bewilligungspflichtig sei. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986070026.X01 ... mehr lesen...