Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Eigentümer einer an einem Bach gelegenen Kleinwasserkraftanlage, die Klägerin Eigentümerin einer Parterrewohnung in einem angrenzenden Haus. Schon vor dem Eigentumserwerb der Klägerin (im Jahr 1991) wurde die Dachrinne des Hauses in das damals noch nicht abgedeckte Oberwassergerinne der Kleinwasserkraftanlage eingeführt. Mit Bescheid aus dem Jahr 1985 wurde dem Beklagten die Generalsanierung der Kleinwasserkraftanlage behördlich bewilligt und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke 759 und 78 der EZ 89 KG Obergrafendorf. Die beiden Grundstücke werden durch das Grundstück 1280 Gewässer (Bach) der EZ 1129 KG Obergrafendorf getrennt. Dieses Grundstück steht im Eigentum der Marktgemeinde Obergrafendorf und bildet das Bett für den Klangen-Obergrafendorfer Werkskanal, für den die beklagte Partei wasserberechtigt ist. Im Bereich der Grundstücke 759 und 78 führ... mehr lesen...
Norm: ABGB §483 ABGB §491 ABGB §494 WRG §14WRG §26WRG §50WRG §138 ABGB § 483 heute ABGB § 483 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 491 heute ABGB § 491 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...