IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A, vertreten durch B Rechtsanwälte OG in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 19.10.2022, ***, betreffend Bestrafung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) stattgegeben, das Straferkenntnis aufgeho... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 13. Juni 2022, ***, betreffend Bestrafung wegen Übertretung des Wasserrechtsgesetzes 1959, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Der Beschwerdeführer hat einen Kostenbeitrag zum Beschwerdeverfahren in Höhe von € 60,- zu leisten. III. Gegen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.07.2022 Norm: WRG 1959 §31 Abs1 WRG 1959 §137 Abs2 Z4 WRG 1959 § 31c heute WRG 1959 § 31c gültig ab 19.06.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2013 WRG 1959 § 31c gültig von 31.03.2011 bis 18.06.2013 zuletz... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, vertreten durch B, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 15. Dezember 2021, ***, soweit sie sich gegen den Spruchpunkt 3. (Bestrafung wegen Übertretung des Wasserrechtsgesetzes 1959) richtet, zu Recht erkannt: I. Das angefochtene Straferkenntnis wird hinsichtlich des Spruch: -punktes 3. einschließlich der... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.02.2022 Norm: WRG 1959 §31WRG 1959 §137 Abs2 Z4VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Nicht schon jedes Lagern von Mineralölen in Behältern und Fässern ist ein Verstoß gegen § 31 Abs 1 WRG [hier: kurzfristiges (etwa nur an einem Tag) erfolgtes Bereithalten zum Abtransport im Freien in äußerlich nicht verunreinigten, ordnungsgemäß verschlossenen, abgesicherten und in einwandfreiem Zust... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.02.2022 Norm: WRG 1959 §31WRG 1959 §137 Abs2 Z4VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Die geforderte objektive Sorgfaltswidrigkeit gem § 31 Abs 1 iVm §137 Abs 2 Z 4 WRG ist ein Tatbestandsmerkmal, das nicht von einer „Beweislastumkehr“ im Sinne des § 5 Abs 1 VStG erfasst ist. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; Verwaltungsstrafe; Gewässerverunreinigung;... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des B, vertreten durch A Rechtsanwälte, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 29. Juli 2021, ***, betreffend Bestrafung wegen Übertretungen des Wasserrechtsgesetzes 1959, zu Recht erkannt: I. Das angefochtene Straferkenntnis wird aufgehoben und das Straf-verfahren hinsichtlich der darin enthaltenen Übertretung... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.09.2021 Norm: WRG 1959 §31 Abs1WRG 1959 §32bWRG 1959 §137 Abs1 Z24WRG 1959 §137 Abs2
Rechtssatz: Nach dem System des § 32b WRG ist die Indirekteinleitung grundsätzlich bewilligungsfrei, auch das Fehlen einer Zustimmung des Indirekteinleiters begründet keine Bewilligungspflicht (vgl VwGH 98/07/0003). Das Gesetz geht davon aus, dass das Kanalisationsunternehmen über den Einl... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 23.09.2021 Norm: WRG 1959 §31 Abs1WRG 1959 §32bWRG 1959 §137 Abs1 Z24WRG 1959 §137 Abs2
Rechtssatz: Die (konsenslose) Einleitung von Abwasser [hier: Reinigungsabwässer] über einen dafür gar nicht bewilligten Regenwasserkanal in ein Gewässer, ist unabhängig davon, ob die Zustimmung des Kanalisationsunternehmens vorlag oder nicht, nicht nach § 137 Abs 1 Z 24 WRG, sondern bei Vo... mehr lesen...