Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, geboren am xxx, xxx Nr. xxx, xxx, gegen die Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 10.03.2021, Zahlen: xxx und xxx, wegen Verwaltungsübertretungen nach § 137 Abs. 1 Z 22 iVm § 134 Abs. 2 WRG, zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, geboren am xxx, xxx Nr. xxx, xxx, gegen die Straferkenntnisse der Bezir... mehr lesen...