Entscheidungen zu § 137 Abs. 7 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2004/1/29 2003/07/0123

Mit Straferkenntnis der BH vom 19. November 2001 wurde der Beschwerdeführer unter Spruchpunkt 1 für schuldig erkannt, er sei in der Zeit vom 1. Februar 2000 bis 8. Februar 2001 dem ihm gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 mit Bescheid der BH vom 3. Jänner 2000 (Spruchteil I) erteilten Auftrag, bis spätestens 31. Jänner 2000 die in dem beiliegenden Plan mit Nr. 1 bezeichnete Lagerung von Restmüll auf dem Grundstück Nr. 2882/1 der KG T im Ausmaß von ca. 10 m3 zu entfernen, nicht nachgekom... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.2004

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/29 91/07/0093

Der Verwaltungsgerichtshof hat die beiden inhaltsgleichen Beschwerden wegen ihres inneren Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden. Jeweils mit 21. Februar 1990 erließ die Bezirkshauptmannschaft Lienz (BH) Straferkenntnisse gegen die beiden Beschwerdeführer, weil sie die landwirtschaftliche Düngung bestimmter Äcker "mit Klärschlamm nicht mit der für jedermann gebotenen Sorgfalt zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung, die dem Reinhalteziel des § 30 WR... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.10.1991

RS Vwgh 1991/10/29 91/07/0093

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §1 Abs1;VStG §1 Abs2;WRG 1959 §137 Abs7 idF 1990/252;WRGNov 1990 Art4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/07/0096
Rechtssatz: Eine nach Erlassung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses eingetretene Änderung der Sachlage und Rechtslage ist für die Beurteilung durch di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.10.1991

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