Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Die Frage, welche Maßnahmen erforderlich sind, um iSd. § 137 Abs. 7 WRG 1959 den konsenslosen Zustand zu beseitigen, der auf Grund der bewilligungslosen Errichtung einer bewilligungspflichtigen Anlage entstanden ist, hängt naturgemäß von der Ausgestaltung der betreffenden Anlage und den konkret in Frage kommenden Maßnahmen ab und ist damit eine des Einzelfalls.Die Frage, welche Maßnahmen erforderlich sind, um iSd. Paragraph 137, Absatz 7, WRG 1959 den konsenslosen Zustand zu beseitigen, der auf Grund der bewilligungslosen Errichtung einer bewilligungspflichtigen Anlage entstanden ist, hängt naturgemäß von der Ausgestaltung der betreffenden Anlage und den konkret in Frage kommenden Maßnahmen ab und ist damit eine des Einzelfalls.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021070005.L01Im RIS seit
27.06.2023Zuletzt aktualisiert am
17.07.2023