Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §130;
Rechtssatz: Der § 130 WRG vermittelt keine Parteistellung, um die Ausübung der Gewässeraufsicht (in einer bestimmten Hinsicht) durchzusetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989070150.X01 Im RIS seit 11.04.2007 Zuletzt aktualisi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §130;WRG 1959 §131;WRG 1959 §85;
Rechtssatz: Einer Wassergenossenschaft ist weder ein subjektives Recht auf Vornahme behördlicher Aufsichtsmaßnahmen gegen sie selbst (§ 85 Abs 1 WRG) noch ein solches auf Vornahme von Maßnahmen der Gewässeraufsicht (§§ 130, 131 WRG 1959) eingeräumt. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §10 Abs2;WRG 1959 §10;WRG 1959 §105;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §130;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: Bei Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine Wasserbenutzung ist davon auszugehen, dass die getroffenen Vorschreibungen (hier: Nichtüberschreitung des Maßes der Wasserbenutzung) eingehalten werden (Hinweis E 18.9.1984, 84/07/0171). Im übrigen regeln die § 130 ff ... mehr lesen...
Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung im Unternehmen der Beschwerdeführerin (Mühlenbau) stellte der Prüfer unter anderem fest, im Jahre 1973 habe die Firma B-AG um die wasserrechtliche Bewilligung für 1. die Errichtung einer Schleusenanlage im Werkskanal des unter PZ 477 im Wasserbuch des Bezirkes H. eingetragenen Wasserbenutzungsrechtes zur Regulierung der in den Werkskanal eintretenden Wassermenge (Änderung der Wehranlage), 2. Änderung des unter PZ 3172 eingetragenen Wasserrec... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §6 Z1WRG 1959 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):3415/79
Rechtssatz: Auch ein Nutzungsrecht, zB ein Wasserrecht (Wasserbenutzungsrecht iS des WasserrechtsG 1959) kann ein Wirtschaftsgut sein. In einem Anspruch auf eine quantitativ höhere Wassernutzung... mehr lesen...