Entscheidungen zu § 13 Abs. 1 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1961/1/25 1Ob398/60

Norm: WRG §13 Abs1
Rechtssatz: Ein Wasserbenützungsrecht besteht im Verhältnis zum Mitberechtigten dann nicht, wenn der Berechtigte seinen Betrieb stillegt, das Wasser nicht für betriebliche Zwecke benötigt und der Mitberechtigte das Wasser braucht. Entscheidungstexte 1 Ob 398/60 Entscheidungstext OGH 25.01.1961 1 Ob 398/60 European ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.1961

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