RS OGH 1961/1/25 1Ob398/60

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Veröffentlicht am 25.01.1961
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Norm

WRG §13 Abs1

Rechtssatz

Ein Wasserbenützungsrecht besteht im Verhältnis zum Mitberechtigten dann nicht, wenn der Berechtigte seinen Betrieb stillegt, das Wasser nicht für betriebliche Zwecke benötigt und der Mitberechtigte das Wasser braucht.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 398/60
    Entscheidungstext OGH 25.01.1961 1 Ob 398/60

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0082226

Dokumentnummer

JJR_19610125_OGH0002_0010OB00398_6000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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