Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 26. Februar 1998 wurde die beschwerdeführende Partei verpflichtet, auf dem Betriebsgelände auf den Grundstücken Nr. 83 und 826 der KG K. die Lagerung von Schrott und sonstigen Metall- und Maschinenteilen auf unbefestigten oder befestigten, aber in unbefestigte Bereiche ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §356b Abs6 idF 1997/I/063;WRG 1959;
Rechtssatz: § 356b Abs 6 GewO 1994 sieht eine Zuständigkeitskonzentration vor. Die Gewerbebehörde wird in bestimmten Fällen auch zur Wasserrechtsbehörde. Anknüpfungspunkt für diese Zuständigkeitskonzentration ist nicht ein konkretes gewerbebehördliches Bewilligungsverfahren, sondern eine Verbindung der wasserre... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem dieser angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Eingabe vom 28. Juli 1997 beantragten die zweit- und die drittmitbeteiligte Partei als Bauwerber die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Nr. 2363/6, KG Ferlach. Die Beschwerdeführerin erhob gegen dieses Bauvorhaben mit Schreiben vom 12. Dezember 1997 die Einwendungen, daß die Abstandsflächen nach der Kärnt... mehr lesen...
Index: L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragKärntenL82000 BauordnungL82002 Bauordnung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BauO Krnt 1996 §17 Abs2 litb;BauO Krnt 1996 §23 Abs3;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Ob durch das bewilligte Bauvorhaben die Wasserversorgung beim Gebäude des Nachbarn in quantitativer oder in qualitativer Hinsicht beeinträchtigt wir... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Genehmigung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 15 des Flächenwidmungsplanes 3/1989 der Stadtgemeinde Schärding (Änderung Nr. 15 vom Gemeinderat beschlossen am 10. Juli 1996) wegen Widerspruches zu § 21 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 versagt. Die Flächenwidmungsplanänderung betrifft eine Teilfläche des am Inn gelegenen Grundstückes Nr. 449/1, KG Schärding, im Ausmaß von 1500 m2. Die Teilfläche des angeführten Grundstückes soll von de... mehr lesen...
Index: L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanOberösterreichL82000 Bauordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauRallg;ROG OÖ 1994 §21 Abs1;ROG OÖ 1994 §34 Abs2 Z4;WRG 1959;
Rechtssatz: Die allfällige Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine einer Flächenverbesserung gleichkommenden, im Hinblick auf § 21 Abs 1 dritter Satz OÖ ROG 1994 relevanten Geländeaufschüttung ist nicht von ein... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerdesachen ihres sachlichen Zusammenhanges wegen zur gemeinsamen Beratung und Beschlußfassung verbunden und erwogen: Zur Beschwerde der Gemeinde (94/07/0166): Ergibt sich nach Erteilung der Bewilligung, daß öffentliche Interessen (§ 105) trotz Einhaltung der im Bewilligungsbescheid oder in sonstigen Bestimmungen enthaltenen Auflagen und Vorschriften nicht hinreichend geschützt sind, hat gemäß § 21a Abs. 1 WRG 1959 die Wasserrechtsbehörde di... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AAEV 1991 §3;WRG 1959 §12a;WRG 1959 §21a Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/07/0190 94/07/0186
Rechtssatz: Die in den Regelungen etwa des § 3 AAEV beschriebenen technischen Verfahrensweisen werden im Zweifel als solche gelten können, die der Vorschrift des § 12a WRG gerecht werden; das bedeutet aber nicht, ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AAEV 1991 §2;AAEV 1991 §3;WRG 1959 §12a;WRG 1959 §21a Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/07/0190 94/07/0186
Rechtssatz: Die Darlegungen von § 2 AAEV und § 3 AAEV machen Beweis über den zum Zeitpunkt, zu dem sie getroffen wurden, geltenden Stand der Technik. Dieser Beweis ist aber nicht unwiderlegbar, weil d... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12a;WRG 1959 §21a Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/07/0190 94/07/0186 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/21 95/07/0058 1 Stammrechtssatz "Nunmehriger Stand der Technik" iSd § 21a Abs 1 WRG ist jener Stand der Technik, der im Zeitpunkt der Erfassung des auf § 21a WRG gestützten Besch... mehr lesen...
Mit dem den Beschwerdeführern am 23. Dezember 1994 zugestellten angefochtenen Bescheid erteilte die belangte Behörde der mitbeteiligten Partei auf Antrag vom 7. Oktober 1992 mit Nachtrag vom 14. Dezember 1992 und weiteren Nachträgen für den "Hochleistungsstreckenabschnitt Gloggnitz-Mürzzuschlag mit Semmering-Basistunnel km 76,100 bis 98,797" aufgrund der vorgelegten Unterlagen gemäß §§ 35 und 36 des Eisenbahngesetzes 1957, BGBl. Nr. 60, (EG) die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung im Z... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1510100014/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz93 Eisenbahn
Norm: 31985L0337 UVP-RL;EisenbahnG 1957;EURallg;EWR-Abk Art3;EWR-Abk Art6;UVPG 1993 §46 Abs1;UVPG 1993 §46 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/03 95/06/0246 6
(hier: Auch § 46 Abs 3 UVPG 1993 wird durch das EWR-Abk nicht
verdrängt) ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 2. Juli 1993 wurde der mitbeteiligten Partei "die Bewilligung für die Nutzung der motorischen Kraft der Traun durch das Kraftwerk Lambach entsprechend der Rahmenverfügung Traun, BGBl. Nr. 144/64 (beruhend auf dem Rahmenplan Traun gemäß Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 28. 3. 1962) sowie zur Errichtung der insgesamt dafür dienenden Anlagen einschließlich Errichtung und Betrieb der erforderlichen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959;
Rechtssatz: Läßt eine Partei mit beschränktem Mitspracherecht einen Bescheid, mit dem ihre Berufung abgewiesen wurde und mit dem daher über ihre subjektiv-öffentlichen Rechte abschließend abgesprochen worden ist, unangefochten, so kann sie einen späteren Berufungsbescheid, der als Ersatzbescheid nach Aufhebung des ersten Beru... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 16. September 1996 wurde dem Reinhalteverband X-Tal die wasserrechtliche Bewilligung für die Ableitung der im Verbandsgebiet anfallenden Wässer in die X mit vorhergehender vollbiologischer Reinigung in einer Kläranlage und für die Benützung des Grundwassers für Nutzwasserzwecke sowie zur Errichtung und zum Betrieb aller hiezu dienenden Anlagen erteilt. In ihrer gegen diesen Bescheid e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die wasserrechtliche Bewilligung für die Ableitung der im Verbandsgebiet anfallenden Wässer mit vorhergehender vollbiologischer Reinigung in einer Kläranlage und für die Benützung des Grundwassers für Nutzwasserzwecke sowie zur ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 31. Juli 1991 wurde der beschwerdeführenden Partei die wasserrechtliche Grundsatzgenehmigung für das Kraftwerk Freundenau erteilt. Diese Grundsatzgenehmigung sieht u.a. eine Detailgenehmigung "Stauraum Wien - Rechtes Ufer", vor. 1.2. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 10. August 1995 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß den §§ 9 bis 15, 21 bis 24, 26, 30 ff, 41 ff, 60 ff, 100 Abs. 1 lit. b, 111 und 111a Abs. 2 des Wasserrechtsg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §104 Abs1 litb;WRG 1959 §105;WRG 1959 §111;WRG 1959 §12a;
Rechtssatz: Nach § 104 Abs 1 lit b WRG hat die Wasserrechtsbehörde im Zuge der vorläufigen Überprüfung eines Antrages auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zunächst insbesondere zu untersuchen, ob die Anlagen dem Stand der Technik entsprechen. Da der Begriff de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §104 Abs1 litb;WRG 1959 §105;WRG 1959 §111;WRG 1959 §12a;WRG 1959 §21a Abs1;
Rechtssatz: Aus § 12a WRG und der ua aus § 104 Abs 1 lit b WRG abzuleitenden Anordnung, daß wassserrechtliche Bewilligungen nur für den Stand der Technik entsprechende Anlagen erteilt werden dürfen, folgt, daß die wasserrechliche Bewilligung nur erteilt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959 §111;WRG 1959 §12a;
Rechtssatz: Da der Stand der Technik ein Sachverhaltselement ist, das die Behörde festzustellen hat, hat diese ihrer Entscheidung die bei Erlassung des Bescheides bestehende Sachlage zugrundezulegen, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (Hinweis Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Verwaltungsverfah... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. Juli 1992 erteilte der Landeshauptmann von Tirol gemäß § 32 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) der beschwerdeführenden Partei die beantragte wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Zentralentwässerung Brennersee - Zollamt Brennerpaß, beinhaltend die Einleitung von Oberflächenwässern in die Sill, unter Vorschreibung einer Reihe von Nebenbestimmungen. Die im Zusammenhang mit der Beschwerde maßgeblichen Nebenbestimmungen lauteten: "A... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §103;WRG 1959 §104 Abs1 litb;WRG 1959 §12a;
Rechtssatz: Nach § 104 Abs 1 lit b WRG hat die Wasserrechtsbehörde bei Vorliegen eines den Bestimmungen des § 103 entsprechenden Antrages zunächst insbesondere zu untersuchen, ob die Anlagen dem Stand der Technik entsprechen. Daraus folgt, daß eine wasserrechtliche Bewilligung nur für Vorhaben erteilt werden darf, die dem St... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 15. Februar 1990 (Datum des Einlangens) beim Gemeindeamt der Gemeinde X die Erteilung einer Widmungs- und einer Baubewilligung für eine Mineral-Recycling-Anlage auf den im Spruch: näher bezeichneten Grundstücken. Nach der Aktenlage ist das Widmungsgebiet zum größten Teil nach dem am 26. Juni 1989 im Gemeinderat der mitbeteiligten Partei beschlossenen "zweiten Flächenwidmungsplan" als "Aufschließungsgebiet - Industrie- und Gewerbegebiet II" gewidmet;... mehr lesen...
Index: L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanSteiermark40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;ROG Stmk 1974 §32 Abs2 idF 1989/015;WRG 1959;
Rechtssatz: Der Antrag eines Widmungswerbers, das Verfahren zur Erteilung der Widmungsbewilligung bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Genehmigung nach dem WRG zu unterbrechen, ist mangels gesetzlicher Grundlage zurückzuweisen.... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei betreibt in L. ein Metallwerk. Sie verfügt über wasserrechtliche Bewilligungen zur Beseitigung der in diesem Metallwerk anfallenden Abwässer, und zwar zur Kühlwasserversickerung (Wasserbuch-PZ n1), zur Versickerung von unverschmutzten Kühlwässern in den Untergrund und zur Einleitung von unverschmutzten Kühlwässern, mechanisch gereinigten Wasch- und Fäkalwässern und von säurehältigen Betriebsabwässern in den W.-Bach (Wasserbuch-PZ n2) sowie zur Einleitung ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 15. Oktober 1986 wurde der Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden Partei gemäß §§ 11 bis 14 und 32 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die wasserrechtliche Bewilligung zur Naßbaggerung mit anschließender Fischteichnutzung auf näher bezeichneten Grundstücken nach Maßgabe der im Abschnitt A dieses Bescheides enthaltenen Projektsbeschreibung und bei Einhaltung der im Abschnitt B angeführten Auflagen und Bedingungen ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12a;WRG 1959 §21a Abs1;WRGNov 1990;
Rechtssatz: "Nunmehriger Stand der Technik" iSd § 21a Abs 1 WRG ist jener Stand der Technik, der im Zeitpunkt der Erfassung des auf § 21a WRG gestützten Bescheides besteht. Dies kann auch eine Technologie sein, die bereits seit längerer Zeit bekannt ist, sofern sie die Kriterien des § 12a WRG erfüllt. Dies ergibt sich schon daraus,... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12a;WRG 1959 §21a;WRGNov 1990;
Rechtssatz: § 21a Abs 1 WRG spricht vom "nunmehrigen" Stand der Technik. Daraus kann aber nicht abgeleitet werden, daß die Bestimmung nur bei einer Änderung des Standes der Technik gegenüber dem Zeitpunkt der Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung angewendet werden kann, da der "numehrige" Stand der Technik nicht in dem die Voraus... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12a;WRG 1959 §21a;WRGNov 1990;
Rechtssatz: Wenn die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage (1152 BlgNR XVII GP, 25 f) als einen Anwendungsfall für § 21a WRG nach der Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung erkennbar werdende Umstände anführen, auf die bei der Erteilung der Bewilligung nicht geachtet wurde oder die unrichtig eingeschätzt wurden, dann erhel... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12a;WRG 1959 §21a;WRG 1959 §33 Abs2;WRGNov 1990;
Rechtssatz: Das Instrumentarium des § 21a WRG kann auch dann eingesetzt werden, wenn der nicht hinreichende Schutz öffentlicher Interessen auf ein Versäumnis der Wasserrechtsbehörde bei der Erteilung der wasserechtlichen Bewilligung zurückgeht. Dies ergibt sich zum einen aus der Erwähnung von nach der Erteilung der was... mehr lesen...