Entscheidungen zu § 126 Abs. 5 WRG 1959

Landesverwaltungsgericht Kärnten

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TE Lvwg Erkenntnis 2021/7/6 KLVwG-617-618/2/2021

Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx und des xxx, beide wohnhaft xxx, beide vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 11.03.2021, Zahl: xxx, betreffend den Antrag auf Berichtigung einer Eintragung im Wasserbuch nach § 126 Abs. 5 Wasserrechtsgesetz - WRG, zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx und des xxx, beide wohnha... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 06.07.2021

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