Entscheidungen zu § 123 Abs. 2 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Beschluss 2018/2/19 Ro 2018/07/0001

1 Der Revisionswerber ist Mitglied der mitbeteiligten Wassergenossenschaft. 2 Er wandte sich - nach erfolglosen Schlichtungsversuchen - mit drei Feststellungsanträgen vom März 2017 an die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha (BH) als Wasserrechtsbehörde; darin begehrte er die Feststellung der Unrichtigkeit einer konkreten Beitragsvorschreibung für das Jahr 2016 für die exklusive Nutzung einer gemeinsamen Fläche (Antrag 1), die Feststellung der Kostenpflicht nur für Ins... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 19.02.2018

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/30 89/07/0114

Mit Bescheid vom 28. April 1989 verpflichtete der im Devolutionsweg zuständig gewordene Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft die Beschwerdeführerin gemäß §§ 138 Abs. 1 und 123 Abs. 2 WRG 1959 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 AVG 1950, das Haus K der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Parteien in näher bezeichneter Weise zu sanieren und "die in der Höhe von 138.580,69 S nachgewiesenen Kosten des Rechtsvertreters der (Mitbeteiligten) zu tragen". Begründe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.1992

RS Vwgh 1992/6/30 89/07/0114

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §123 Abs2;
Rechtssatz: Die etwa leichtfertige oder mutwillige Führung des Rechtsstreites muß nicht geprüft werden, weil diese Kriterien nach dem Gesetz nur auf den "Sachfälligen" anzuwenden sind, somit andere unter § 123 Abs 2 WRG zu subsumierende Fälle betreffen, wobei im vorliegenden Fall die Bf selbst die zum Kostenersatz verpflichtete "Sachfällige" ist (hier: Bf b... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1992

RS Vwgh 1992/6/30 89/07/0114

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs2;AVG §68 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §123 Abs2;
Rechtssatz: Mangels Bestimmung einer Leistungsfrist hat die Fälligkeit einer Leistung ab Rechtskraft einzutreten. Schlagworte Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeIndividuelle Normen und Parteienrechte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1992

RS Vwgh 1988/9/20 84/07/0052

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §123 Abs1;WRG 1959 §123 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):84/07/0064
Rechtssatz: Der Ausschluss eines Ersatzes von Parteikosten gem § 123 Abs 1 WRG gilt auch für das Verfahren über die Bemessung der Entschädigung (Hinweis auf E 16.6.1975, 1352/74, VwSlg 8847 A/1974), selbst wenn es sich nicht (mehr) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.1988

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