Das Landesverwaltungsgericht Kärnten fasst durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, vertreten durch die xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 13.10.2017, Zahl: xxx, auf Grund seines Vorlageantrages im Zusammenhang mit der Beschwerdevorentscheidung der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 01.02.2019, Zahl: xxx, wegen Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Nutzwasserentnahme aus dem xxx (mitbeteiligte Partei: xxx) nachstehenden... mehr lesen...