Entscheidungen zu § 107 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1986/7/14 1Ob26/86 (1Ob27/86)

Norm: AHG §1 Cd14WRG §26 Abs3WRG §102WRG §107
Rechtssatz: Liegt der Fall des § 26 Abs 2 WRG vor, so steht der übergangenen Partei nur der dort genannte Anspruch, nicht aber das Recht auf Wiederaufnahme des Verfahrens oder Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu. Wurde hingegen die Partei der Wasserrechtsbehörde bekanntgeben, und ist die persönliche Verständigung durch die Behörde unterblieben, hat nur Amtshaftung einzutreten. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.1986

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten