Sachverhalt: Die Antragstellerin beantragte Anfang Juli 2008 zur GZ des BVA N/0078- BVA/08/2008 die Nichtigerklärung einer Aufforderung zur Angebotsabgabe iZm Stents, die sie von der BBG am 25.6.2008 erhalten hatte. Das BVA ging in seinem Nichtigerklärungsbescheid vom 17.3.2009, N/0078- BVA/08/2009-347 auf Basis einer zweifach alternativ spruchtragenden Begründung: davon aus, dass das in Streit stehende Vergabegeschehen betreffend Medizinprodukte dahin zu sehen ist, dass ein einheitliches Verg... mehr lesen...