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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.10.2023, Zl. W221 2273579-1/7E, wurde die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG iVm § 3 Abs. 1 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen und die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt. Dieses Erkenntnis wurde beim rechtsfreundlichen Vertreter der antragstellenden P... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 46 Abs. 1 VwGG ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Antrag zu bewilligen, wenn die Partei durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis - so dadurch, dass sie von einer Zustellung ohne ihr Verschulden keine Kenntnis erlangt hat - eine Frist versäumt und dadurch einen Rechtsnachteil erleidet. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen min... mehr lesen...