1. In ihrer Beschwerde vom 27.5.2005 bringt die Beschwerdeführerin vor, sie habe am 17.4.2005 ein Fahrzeug auf der A 14 Rheintalautobahn in Fahrtrichtung Tirol gelenkt. Ein Gendarmeriefahrzeug habe sie dann mittels eines Lichtbalkens mit der Aufschrift "Polizei bitte folgen" zur Abfahrt von der Autobahn aufgefordert. Nachdem beide Fahrzeuge bei der Autobahnausfahrt B/B ausgefahren und beim "Kettenanlegeplatz" (im Bereich der Gemeinde B L X, km XX) zum Stillstand gekommen seien,... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Kostenersatz der belangten Behörde konnte nicht Folge gegeben werden, weil § 79a Abs 4 und 5 AVG den Ersatz von verschiedenen Aufwendungen (Stempelgebühren, Fahrtkosten, Schriftsatzaufwand usw) vorsieht. Ein Kostenersatzantrag muss daher zumindest so genau gehalten sein, dass erkennbar wird, für welche Aufwendungen Kostenersatz begehrt wird, also zB für den Vorlageaufwand, den Verhandlungsaufwand oder Barauslagen. Ein "allgemeiner Kostenantrag" reicht nicht aus. Der § 59 Ab... mehr lesen...