Entscheidungen zu § 44 Abs. 2 VwGG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2018/7/25 G309 2179415-1

Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Eingabe vom 22.03.2017 beantragte die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: BF) seitens ihrer rechtsfreundlichen Vertretung im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) beim Bezirksgericht XXXX hinsichtlich der XXXX die Einverleibung des Pfandrechtes in der Höhe von EUR 150.000,00 sam 17 % Zinsen höchstens, 18 % Verzugszinsen höchstens, 18 % Zinseszinsen höchstens und einer Nebengebührensicherstellung von EUR 30.000,00 h... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 25.07.2018

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