Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4 impl;VwGG §43 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/16/0136 B 19. Jänner 1984 RS 2 Stammrechtssatz Von einer offenbar auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeit kann nur dann gesprochen werden, wenn die ursprüngliche Entscheidung den Gedanken, den der Gerichtshof offenbar aussprechen wollte, unrichtig wiedergegeben, dh also wenn ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;GO VwGH 1965 Art14 Abs6;VwGG §34 Abs1;VwGG §43 Abs7;VwGG §45 Abs1;VwGG §46 Abs1;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Ein Antrag auf "Berichtigung" eines Erkenntnisses des VwGH ist dann, wenn weder die Voraussetzungen der § 45 VwGG und § 46 VwGG betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens bzw die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, noch die ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. März 1980 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 12. März 1980 von 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr in Wien 1, Walfischgasse 1, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Kombinationskraftwagen geparkt, obwohl an dieser Stelle ein durch Verbotstafeln gekennzeichnetes Halteverbot bestanden habe; er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 begangen. Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirekt... mehr lesen...
Index: KFG10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37AVG §62 Abs4AVG §66 Abs4StVO 1960 §24 Abs1 litaVStG §44a litaVStG §44a Z1VwGG §43 Abs7
Rechtssatz: Wird in Ausübung der Berichtigung nach § 62 Abs 4 AVG die Bezeichnung des Tatortes in einem Bescheid geändert (hier: von Wien 1, Walfischgasse 3 auf Wien 1, Walfischgasse 1), so liegt keine Auswechslung des Tator... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;BAO §293 impl;VwGG §43 Abs7 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1631/73 E 28. Februar 1974 RS 3 Stammrechtssatz Die Erlassung eines Berichtigungsbescheides iSd § 62 Abs 4 AVG bewirkt nicht, daß dieser an die Stelle des fehlerhaften Bescheides tritt. Ein Berichtungsbescheid bildet vielme... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §43 Abs7;
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit der Vorschrift über die Berichtigung nach § 62 Abs 4 AVG setzt einen fehlerhaften Verwaltungsakt mit der Maßgabe voraus, dass eine auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit sowie deren Offenkundigkeit gegeben ist (Hinweis E 13.2.1974, 1841/73, VwSlg 8854 A/1974). Eu... mehr lesen...