Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art133 Abs5;B-VG Art144 Abs1;MRK Art6;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/02/0204 Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2018/02/0164 B 18. Mai 2018 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/04/0028 B 16. März 2016 RS 1 Sta... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1VwGG §34 Abs1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2014/04/0042 B 24. Juni 2015 RS 2 Stammrechtssatz Eine Revision ist nach § 34 Abs. 1 VwGG wegen fehlender Revisionsberechtigung immer dann zurückzuweisen, wenn der Verwaltungsgerichtshof zur Erkenntnis gelangt, dass der Revisionswe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2014/06/0050 B 27. Februar 2015 RS 1 Stammrechtssatz Auf Vorbringen zur Revisionsbegründung ist im Zusammenhang mit der Beurteilung der Zulässigkeit der Revision nicht einzugehen, auch wenn es als Vorbringen zur Zulässigkeit der Revision b... mehr lesen...
Index: E3R E1910400010/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: 32013R0604 Dublin-III;AsylG 2005 §5 Abs1;B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2016/19/0353 Ra 2016/19/0352 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/19/0385 B 26. April 2017 RS 1 Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/08/0194 B 24. November 2016 RS 4 Stammrechtssatz Die Zulässigkeit der Revision setzt im Fall der Behauptung eines - eine grundsätzliche Rechtsfrage aufwerfenden - Verfahrensmangels voraus, dass die Revision auch von der Lösung dieser Rechtsfrage abhän... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis vom 30. 10. 2014, 2012/15/0126, verwiesen, mit dem der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Bescheid des unabhängigen Finanzsenates wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben hat. 2 Den Streitpunkt bildete die Frage des Vorliegens verdeckter Ausschüttungen. 3 Im Vorerkenntnis führte der Verwaltungsgerichtshof aus, die belangte Behörde habe aus der Vornahme einer Teilwertabschreib... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis hat das Bundesfinanzgericht im fortgesetzten Verfahren nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 22.5.2014, 2011/15/0094 und 2011/15/0105, die Revisionswerberin zur Haftung gemäß § 95 EStG 1988 für Kapitalertragsteuer der Jahre 1998 und 1999 herangezogen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof erklärte es für zulässig, weil Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zum Verhältnis der Abgabenfestsetzung gegenüber dem Gesellschaft... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der belangten Behörde vom 20. April 2017 wurde gemäß § 5a iVm §§ 27a und 48a Sicherheitspolizeigesetz (SPG) von Amts wegen gegenüber der revisionswerbenden Partei und der mitbeteiligten Partei anlässlich des Meisterschaftsspiels der mitbeteiligten Partei gegen die revisionswerbende Partei am 21. September 2017 im Fußballstadion G die besondere Überwachung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Umfang von 90 Polizeibeamten ab Stadionöffnung "bis zur er... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
I. 1 Mit dem über die Berufung der Revisionswerberin gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde P. vom 28. Jänner 2016 ergangenen Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde P. (im Folgenden: Gemeinderat) vom 27. Juni 2016 wurde unter Spruchpunkt 1. der erstinstanzliche Spruch: dahingehend ergänzt, dass die Revisionswerberin verpflichtet wurde, den konsensmäßigen Zustand innerhalb von sechs Monaten ab Rechtskraft dieses Bescheides herzustellen. Unter Spruchpunkt 2. des Beschei... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanOberösterreichL82000 Bauordnung10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: BauRallg;B-VG Art133 Abs4;ROG OÖ 1994 §21 idF 2015/069;ROG OÖ 1994 §22 idF 2015/069;ROG OÖ 1994 §30 idF 2015/069;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die OÖ Raumordnungsgesetz-Novelle 2015 hat daran, dass die Zulässigkeit eines bestimmten Betriebes in der fe... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 28. Jänner 2016 wurde der Revisionswerber der Übertretung des § 52 Abs 1 Z 1 erstes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in Höhe von EUR 2.000,-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Stunden verhängt. Dem Revisionswerber wurde vorgeworfen, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft zu verantworten, dass diese Gesellscha... mehr lesen...
1 Der Klagsschriftsatz der Revisionswerberin vom 7. Jänner 2016 bezeichnete den Gegenstand der Klage mit "Sicherstellung gemäß § 15 Abs. 2 SpaltG Streitwert nach JN: EUR 28.470.000,00 Streitwert nach GGG/RatG: EUR 2.575.925,00". Das Urteilsbegehren der Klage lautete: "1. Die Beklagten sind als an der klagsgegenständlichen Spaltung beteiligte Gesellschaften zur ungeteilten Hand schuldig, der Klägerin zum Zweck der Sicherstellung ihrer nicht fälligen Forderungen ... eine § 15 ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Algeriens, beantragte am 4. Dezember 2014 internationalen Schutz im Bundesgebiet. Als Fluchtgrund gab er zusammengefasst an, von der radikalislamischen Familie eines Mädchens, mit welchem er vorehelichen Geschlechtsverkehr gehabt hätte, attackiert und mit seiner Ermordung bedroht worden zu sein. 2 Mit Bescheid vom 26. Juli 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) diesen Antrag hinsichtlich des Status des Asylberecht... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Säumnisbeschwerde des Revisionswerbers vom 9. März 2017 ab und erklärte die Revision für nicht zulässig. 2 Gegen dieses Erkenntnis erhob der Revisionswerber am 31. Juli 2017 die vorliegende außerordentliche Revision. 3 Nachträglich gab das BVwG dem Verwaltungsgerichtshof bekannt, dass bereits am 25. Juli 2017 in der Rechtssache des Revisionswerbers ein Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/07/0014 B 27. Juli 2017 RS 2(hier: ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz § 33 Abs. 1 VwGG lässt sich entnehmen, dass der Gesetzgeber das Rechtsschutzbedürfnis als Prozessvoraussetzung für das Verfahren vor dem VwGH versteht. Liegt diese Voraussetzung schon bei Einbringung einer Revision n... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurden (in der Sache) die Anträge der Revisionswerber auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer Angelegenheit nach dem AsylG 2005 gemäß § 71 Abs. 1 AVG abgewiesen. Begründend führte das Verwaltungsgericht zusammengefasst aus, an der Versäumung der Frist (zur Erhebung von Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl) treffe die Parteien aus näher bezeichneten Gründen nicht nur ein minderer Grad des Versehens... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs 1 VwGG sind Revis... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs 1 VwGG sind Revis... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs 1 VwGG sind Revis... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/01/0308 Ra 2017/01/0307 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/01/0242 B 24. August 2017 RS 1 Stammrechtssatz Die vorliegende Revision enthält keine Zulässigkeitsgründe im Sinne des § 2... mehr lesen...
1 Die revisionswerbenden Parteien sind Staatsangehörige Tadschikistans; die erst- und zweitrevisionswerbenden Parteien sind die Eltern der Drittrevisionswerberin. 2 Mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 17. August 2016 wurden die Anträge der revisionswerbenden Parteien auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 AsyG 2005 abgewiesen, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt, geg... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeri... mehr lesen...