Norm: AHG §11 Abs3AHG §2 Abs2VwGG §33a
Rechtssatz: Lehnt der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung der Beschwerde unter Hinweis auf § 33a VwGG (idF der Novelle BGBl I 88/1997) mit der
Begründung: ab, dass die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhänge, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, trifft er damit eine - wenn auch im Sinn des § 33a VwGG eingeschränkte - meritorische Entscheidung, sodass die selbstständige Beurteilung des... mehr lesen...