Der Beschwerdeführer ist, wie dem Gerichtshof aus dem zur Zl. 800/47 durchgeführten Beschwerdeverfahren bekannt ist, Untermieter eines Geschäftslokales im Hause Graz, L-strasse. Er hatte dieses Lokal im Februar 1941 von der Mieterin AG auf 10 Jahre gemietet. Mit dem Bescheid vom 12. April 1946, Zl. A 8-239/I-46, verfügte der Stadtmagistrat Graz gemäß § 5 des Reichsleistungsgesetzes die Beschlagnahme des untervermieteten Raumes und wies ihn dem Kaufmann AM für Zwecke seines Gewerbebetr... mehr lesen...