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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion Steiermark, vom 13.04.2022, GZ. XXXX wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß § 169 f GehG neu festgesetzt. 1. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion Steiermark, vom 13.04.2022, GZ. römisch 40 wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß Paragraph 169, f GehG neu festgesetzt. 2. Einer gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.03.2018, Zl. W109 2000179-1/350E, wurde über die Beschwerden gegen die Bewilligung zu Errichtung und Betrieb des Vorhabens "Parallelpiste 11R/29L" die Genehmigung für den Vorhabensbestandteil "Verlegung der Landesstraße B 10" gemäß § 17 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) entschieden. Mit Spruchteil B des Erkenntnisses wurden die Auflagen hinsichtl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 01.02.2017 erhob die bezeichnete Revisionswerberin ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.12.2016, Zl. W193 2127880-1/4E. Die Revisionswerberin vermeint revisionsbefugt zu sein. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 21 Abs. 1 Z 4 VwGG sind Parteien im Verfahren über eine Revision ge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.10.2015 erhoben die bezeichneten Revisionswerber ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.09.2015, GZ W113 2011751-1/64E. Das angefochtene Erkenntnis wurde den Revisionswerbern nicht zugestellt und waren diese auch weder Parteien des verwaltungsgerichtlichen noch des verwaltungsbehördlichen Verfahrens. Die Revisionswerber vermeinen revisionsbefugt zu sein, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 20.02.2015, Zl. E 1957/2014-4, wurde die Behandlung der Beschwerde gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.11.2014, Zl. W156 2002735-1/3E, abgelehnt (Spruchpunkt I.) und die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten (Spruchpunkt II.). 1. Mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 20.02.2015, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 20.02.2015, Zl. E 1956/2014-5, wurde die Behandlung der Beschwerde gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.11.2014, Zl. W156 2006102-1/2E, abgelehnt (Spruchpunkt I.) und die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten (Spruchpunkt II.). 1. Mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 20.02.2015, ... mehr lesen...