1 1. Die Revisionswerberin stellte am 10. März 2021 bei der belangten Behörde den Antrag, diese möge gemäß § 45a Abs. 8 des Arbeitsmarktförderungsgesetzes (AMFG) die Zustimmung zum Ausspruch der Kündigung von 70 namentlich genannten Mitarbeitern vor Ablauf von 30 Tagen ab Ausspruch der ersten Erklärung der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses erteilen. Die Revisionswerberin könne die Wartefrist nicht einhalten. 1. Die Revisionswerberin stellte am 10. März 2021 bei der belangten Behö... mehr lesen...