Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.05.2020, I412 2222942-1/6E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 19.07.2019, Zl. XXXX als unbegründet abgewiesen. Zudem wurde die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt. Beim Vertreter wurde dieses Erkenntnis am 13.05.2020 zugestellt, ab diesem Zeitpunkt begann die sechswöchige Frist zur Erhebung einer Revision zu l... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Spruchteil B des Erkenntnisses hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in Erledigung der Beschwerden der nunmehrigen revisionswerbenden Partei entschieden, dass verschiedene Auflagen des angefochtenen Bescheides i.S. des Beschwerdevorbringens zu ergänzen bzw. zu ändern seien; die Beschwerde wurden im Übrigen abgewiesen. Die Revision wurde für zulässig erklärt. Die Entscheidung wurde der revisionswerbenden Partei am 30.03.2018 durch die Post persönl... mehr lesen...