Begründung: I. Verfahrensgang: ,
Begründung: , römisch eins. Verfahrensgang: Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.11.2022, Zl. W104 2261227-1/18Z wurde über die Beschwerde des nunmehrigen Revisionswerbers gegen die Zurückweisung seiner Einwendungen entschieden; die Beschwerde wurde wegen fehlender Parteistellung und Beschwerdelegitimation zurückgewiesen, die Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Darin wurde ausgeführt, dass Beschwerde an das Verwaltungsgericht ge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis vom 26.02.2019, Zl. W155 2120762-1/478E hat das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerden gegen die Genehmigung der 380 kV-Salzburgleitung entschieden, Auflagen teilweise im Sinne der Beschwerdevorbringen ergänzt bzw. abgeändert und die Beschwerden im Übrigen abgewiesen. Die Revision wurde für zulässig erklärt. 2. Mit Schriftsatz vom 24.07.2019 erhoben unter anderem die im
Spruch: genannten Personen (Revisionswerber) Revision g... mehr lesen...