Entscheidungen zu § 21 Abs. 1 VwGG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Bvwg Beschluss 2025/7/30 W114 2309482-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 30.07.2025

TE Bvwg Beschluss 2023/11/9 W104 2261227-1

Begründung: I. Verfahrensgang: ,
Begründung: , römisch eins. Verfahrensgang: Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.11.2022, Zl. W104 2261227-1/18Z wurde über die Beschwerde des nunmehrigen Revisionswerbers gegen die Zurückweisung seiner Einwendungen entschieden; die Beschwerde wurde wegen fehlender Parteistellung und Beschwerdelegitimation zurückgewiesen, die Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Darin wurde ausgeführt, dass Beschwerde an das Verwaltungsgericht ge... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 09.11.2023

TE Bvwg Beschluss 2019/7/31 W155 2120762-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis vom 26.02.2019, Zl. W155 2120762-1/478E hat das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerden gegen die Genehmigung der 380 kV-Salzburgleitung entschieden, Auflagen teilweise im Sinne der Beschwerdevorbringen ergänzt bzw. abgeändert und die Beschwerden im Übrigen abgewiesen. Die Revision wurde für zulässig erklärt. 2. Mit Schriftsatz vom 24.07.2019 erhoben unter anderem die im
Spruch: genannten Personen (Revisionswerber) Revision g... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 31.07.2019

TE Bvwg Beschluss 2018/5/17 W109 2000179-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.03.2018, Zl. W109 2000179-1/350E, wurde über die Beschwerden gegen die Bewilligung zu Errichtung und Betrieb des Vorhabens "Parallelpiste 11R/29L" die Genehmigung für den Vorhabensbestandteil "Verlegung der Landesstraße B 10" gemäß § 17 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) entschieden. Mit Spruchteil B des Erkenntnisses wurden die Auflagen hinsichtl... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 17.05.2018

TE Bvwg Beschluss 2017/2/21 W193 2127880-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 01.02.2017 erhob die bezeichnete Revisionswerberin ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.12.2016, Zl. W193 2127880-1/4E. Die Revisionswerberin vermeint revisionsbefugt zu sein. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 21 Abs. 1 Z 4 VwGG sind Parteien im Verfahren über eine Revision ge... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 21.02.2017

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