Begründung: Die Klägerin schloss mit der Beklagten einen Betriebsunterbrechungsversicherungsvertrag für Ärzte, dem die ABU 1996 zugrunde lagen. Art 14 ABU 1996 lautet: Die Klägerin schloss mit der Beklagten einen Betriebsunterbrechungsversicherungsvertrag für Ärzte, dem die ABU 1996 zugrunde lagen. Artikel 14, ABU 1996 lautet: „Wann, wie und von wem kann der Versicherungsvertrag vorzeitig gekündigt werden? 1. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles kann der Versicherungsvertrag vo... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 BIIp ABGB §879 Abs3 E VersVG §96 AVB Art14Betriebsunterbrechungsversicherung Ärzte 1996 Art14 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992 ABGB § 879 heute ABG... mehr lesen...