Norm: Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige und Selbständige (BU 01) Art2.1.2.8. VersVG §49 VersVG § 49 heute VersVG § 49 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz: Ein Ausschluß greift schon dann ein, wenn eine der adäquaten Ursachen des Schadens zu den ausgeschlossenen zä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei hat mit der beklagten Partei eine Transportversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen österreichischen Binnentransportversicherungsbedingungen (AÖB 1965) und die Bruchklausel für Maschinen, Apparate und Fahrzeuge zugrundeliegen. Die AÖB 1965 haben auszugsweise folgenden Wortlaut: "§ 1, Umfang der Haftung (1) Der Versicherer trägt, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, alle Gefahren der Beförderung zu Lande, auf Binnengewässern oder ... mehr lesen...
Norm: AKIB Art1AKIB Art11 ff VersVG §49 ff VersVG §179 ff VersVG § 49 heute VersVG § 49 gültig ab 06.04.1959 VersVG § 179 heute VersVG § 179 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 16/2018 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §49 ff VersVG § 49 heute VersVG § 49 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz:
Zinsverluste, entgangener Gewinn, Wertminderung oder ähnliches sind nicht immer ein mittelbarer Schaden im Sinne von § 5 I AVB für Eigenschadenversicherung sondern können im Einzelfall auch den alleinig... mehr lesen...