Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 1118 ABGB kann der Bestandgeber unter anderem dann die frühere Aufhebung des Vertrags fordern, wenn der Bestandnehmer nach geschehener Einmahnung mit der Bezahlung des Zinses dergestalt säumig ist, dass er mit Ablauf des Termins den rückständigen Bestandzins nicht vollständig entrichtet hat. Es trifft zu, dass die Mahnung eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist, deren Wirkungen nur dann eintreten, wenn sie i... mehr lesen...
Norm: VersVG §39 Abs2 VersVG § 39 heute VersVG § 39 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 39 gültig von 13.07.1994 bis 31.12.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 39 gültig von 06.04.1959 bis 12.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Mieterin des Geschäftslokals Nr.5 im Hause der Kläger in Wien *****. Die Kläger erklärten die Auflösung des Mietvertrages aus dem Grunde des § 1118 zweiter Fall ABGB und begehrten mit der am 12.6.1986 eingebrachten Klage die Räumung des Bestandobjektes und einen Mietzinsrückstand von S 24.542,30 s. A. Über beide Begehren erging am 29.8.1986 ein Versäumungsurteil, das formell in Rechtskraft erwuchs und aufgrund dessen die Kläger Räumungsexekut... mehr lesen...
Die klagende GesmbH begehrt Deckung des Verlustes von 12 Orientteppichen im Rahmen einer Einbruchsversicherung ihrer Büroeinrichtung. Sie stellt primär ein Leistungs- und hilfsweise ein Feststellungsbegehren. Die beklagte Partei wendete vor allem Leistungsfreiheit ein, weil die Erstprämie im Zeitpunkt des angeblichen Diebstahls am Sonntag, den 11. 10. 1981, noch nicht bezahlt gewesen sei. Der Erstrichter wies das Klagebegehren ab. Nach seinen Feststellungen war die klagende Partei... mehr lesen...
Norm: VersVG §39 Abs2 VersVG § 39 heute VersVG § 39 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 39 gültig von 13.07.1994 bis 31.12.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 39 gültig von 06.04.1959 bis 12.0... mehr lesen...
Norm: ABGB §862a VersVG §39 Abs2 ABGB § 862a heute ABGB § 862a gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 VersVG § 39 heute VersVG § 39 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1... mehr lesen...
Norm: VersVG §39 Abs2 VersVG § 39 heute VersVG § 39 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 39 gültig von 13.07.1994 bis 31.12.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 39 gültig von 06.04.1959 bis 12.0... mehr lesen...
Norm: AKB §10 Abs3 VersVG §39 Abs2 VersVG §158 VersVG §159 VersVG § 39 heute VersVG § 39 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 39 gültig von 13.07.1994 bis 31.12.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 Ver... mehr lesen...
Den Urteilen der Untergerichte liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Zwischen den Parteien wurde eine Kraftfahr-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die beklagte Partei gab eine vorläufige Deckungszusage. Am 1. Februar 1959 verursachte der Kläger einen Verkehrsunfall. Es wurden gegen ihn Schadenersatzansprüche erhoben. Die Versicherungspolizze war bereits am 8. oder 9. Jänner 1959 dem Kläger mit eingeschriebenem Brief übersandt worden. Der Einschreibebrief war vom Postzusteller de... mehr lesen...
Norm: VersVG §39 Abs2 VersVG § 39 heute VersVG § 39 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 39 gültig von 13.07.1994 bis 31.12.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 39 gültig von 06.04.1959 bis 12.0... mehr lesen...
Norm: VersVG §39 Abs2 VersVG § 39 heute VersVG § 39 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 39 gültig von 13.07.1994 bis 31.12.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 39 gültig von 06.04.1959 bis 12.0... mehr lesen...