Entscheidungen zu § 3 Abs. 2 VersVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2018/10/31 7Ob221/17a, 7Ob58/19h, 7Ob16/21k

Norm: VersVG §3 Abs2VersVG §3 Abs3
Rechtssatz: Der Nebenleistungsanspruch nach § 3 VersVG besteht während des Vertrags jederzeit, nach seiner Beendigung nur bis zur vollständigen Abwicklung, also so lange, bis keine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag mehr geltend gemacht werden können, solche also noch nicht verjährt sind. Der Versicherungsnehmer muss in der Klage darlegen, dass ihm noch ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag zustehen kö... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.10.2018

RS OGH 2018/10/31 7Ob221/17a, 7Ob58/19h

Norm: VersVG §3 Abs2VersVG §3 Abs3
Rechtssatz: Der Versicherer hat nach Treu und Glauben bei bekannt unklarer Rechtslage seiner Nebenleistungspflicht nach § 3 VersVG jedenfalls so lange nachzukommen, bis Klarheit durch Gesetz und/oder Judikatur geschaffen wird. Er muss es dem Versicherungsnehmer ermöglichen, seine Rechtsposition zu wahren, wofür die Kenntnis der in § 3 VersVG genannten Urkunden Voraussetzung sein kann. Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.10.2018

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