Norm: VersVG §1a VersVG § 1a heute VersVG § 1a gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994
Rechtssatz: Ein „Versicherungspaket“ bestehend aus den Sparten „Haushalt“ und „Rechtsschutz“ mit Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen für jede Sparte ist eine „Bündelve... mehr lesen...