Norm
VersVG §1aRechtssatz
Ein „Versicherungspaket“ bestehend aus den Sparten „Haushalt“ und „Rechtsschutz“ mit Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen für jede Sparte ist eine „Bündelversicherung“, deren einzelne Sparten ein rechtlich selbständiges Schicksal haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130923Im RIS seit
10.10.2016Zuletzt aktualisiert am
14.12.2020