Norm: VersVG §166 Abs1
Rechtssatz: Der Widerruf der Bezugsberechtigung ist zwischen dem Versicherungsnehmer und der Klägerin mit Abschluss des Aufteilungsvergleichs wirksam vereinbart worden. Entscheidungstexte 7 Ob 52/20b Entscheidungstext OGH 16.09.2020 7 Ob 52/20b Beisatz: Lehnt der Versicherer nach der Verständigung vom Widerruf der Bezugsberechtigung Zahlung ab, dann ist im Fall ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater der Klägerin, Friedrich W*****, schloss für die Klägerin und seine weitere Tochter Gabriele bei der Beklagten „Töchterausstattungsversicherungen" mit Gewinnbeteiligung ab, und zwar für die Klägerin am 11. 2. 1977 mit einer Laufzeit von 24 Jahren (Versicherungsurkunde Nr 1X/683.699) und am 14. 10. 1983 mit einer Laufzeit von 18 Jahren (Nr 1X/929211) sowie für Gabriele am 11. 2. 1977 mit einer Laufzeit von 23 Jahren (Nr 1X/683.700) und am 14. 10. 1983 mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rudolf O***** schloss bei einer österreichischen Versicherung eine Kapitalversicherung auf Ab- und Erleben mit Versicherungsbeginn 1. 9. 1992 und Versicherungsende 1. 9. 2012 ab. Für den Erlebensfall sollte er der Bezugsberechtigte, im Ablebensfall sollte die Beklagte als Begünstigte sein. Die Begünstigungsklausel war jederzeit widerruflich. Mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 22. 6. 1998 wurde über das Vermögen von Rudolf O***** das Konkursver... mehr lesen...