Begründung: Rechtliche Beurteilung Nicht ausdrücklich nachgefragte Umstände sind nicht schon wegen ihrer objektiven Gefahrenerheblichkeit mitzuteilen, sondern nur dann, wenn sich eine Frage konkludent auch auf sie bezieht oder wenn ihre Mitteilung als selbstverständlich erscheint (RIS-Justiz RS0119955). Verschweigt aber der Versicherungsnehmer dem Versicherer einen Gefahrenumstand, nach dem nicht ausdrücklich gefragt wurde, arglistig, so berechtig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat durch Vermittlung eines Versicherungsmaklers bei der Beklagten eine „Einzel-Unfallversicherung für Berufs- und Freizeitunfälle" von 28. 6. 2000 bis 28. 6. 2010 mit einer Versicherungssumme von EUR 508.709,84 abgeschlossen. Dem Versicherungsvertrag wurden die AUVB 1999/SS 11 zugrundegelegt und die Geltung der Bedingung U 700 mit der Bezeichnung „verbesserte Gliedertaxe" vereinbart; demnach beträgt bei Verlust oder vollständiger Gebrauchsunfähigke... mehr lesen...
Norm: AUVB 1999/SS 11 Art18 VersVG §16 Abs1 VersVG §16 Abs3 VersVG § 16 heute VersVG § 16 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 16 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 9. 2. 1944 geborene Klägerin, die bis zum Jahr 2000 als Zahnärztin tätig war, hatte ab 14. 12. 1998 bei der Beklagten eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Jahressumme von S 2,880.000,-- (EUR 209.297,76), ds S 8.000,-- (EUR 581,38) pro Tag, abgeschlossen. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Bedingungen für die Betriebsunterbrechungs-Versicherung von Ärzten (ABU 1996) zugrundegelegt, die ua folgende Bestimmung aufweisen: Art 9 Ar... mehr lesen...
Norm: ABU 1996 Art9 VersVG §16 Abs1 VersVG §16 Abs3 VersVG § 16 heute VersVG § 16 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 16 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 16... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist von der mit dem Kläger abgeschlossenen Unfallversicherung wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Kläger zurückgetreten. Der Kläger bestreitet eine Verletzung der Anzeigepflicht und begehrt die Versicherungsleistung für zwei Unfälle. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Nach seinen Feststellungen hatte der Kläger am 26.3.1979 einen größeren Unfall mit einer Verletzung des rechten Beines erlitten, der zu ... mehr lesen...
Norm: VersVG §16 Abs3 VersVG § 16 heute VersVG § 16 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 16 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 16 gültig von 06.04.1959 bis 31.... mehr lesen...
Norm: VersVG §16 Abs3 VersVG §21 VersVG § 16 heute VersVG § 16 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 16 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 16 gültig von 06.04.... mehr lesen...