Entscheidungen zu § 16 Abs. 3 VersVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

8 Dokumente

Entscheidungen 1-8 von 8

TE OGH 2007/4/18 7Ob36/07f

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.04.2007

TE OGH 2005/5/11 7Ob30/05w

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.05.2005

RS OGH 2005/5/11 7Ob30/05w, 7Ob36/07f, 7Ob146/14t, 7Ob131/15p, 7Ob50/16b, 7Ob34/16z, 7Ob209/16k, 7Ob

Norm: AUVB 1999/SS 11 Art18VersVG §16 Abs1VersVG §16 Abs3
Rechtssatz: Nicht ausdrücklich nachgefragte Umstände sind nicht schon wegen ihrer objektiven Gefahrenerheblichkeit mitzuteilen, sondern nur dann, wenn sich eine Frage konkludent auch auf sie bezieht, oder wenn ihre Mitteilung als selbstverständlich erscheint. Daher weder eine Verletzung der Anzeigepflicht noch ein grob fahrlässiges Unterlassen einer solchen Anzeige iSd § 16 Abs 3 VersVG ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.2005

TE OGH 2005/4/13 7Ob57/05s

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.04.2005

RS OGH 2005/4/13 7Ob57/05s

Norm: ABU 1996 Art9VersVG §16 Abs1VersVG §16 Abs3
Rechtssatz: Die Frage nach erheblichen Gesundheitsstörungen ist als hinreichend genau (Umschreibung im Sinn des § 16 Abs 3 VersVG) anzusehen. An einer genauen Umschreibung der erfragten Umstände fehlt es erst dann, wenn die Frage so weit gefasst ist, dass sie vom Versicherungsnehmer nicht mehr sinnvoll auf einzeln aufzuführende Umstände bezogen werden kann. Entscheidungstexte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.04.2005

TE OGH 1986/6/26 7Ob23/86

Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist von der mit dem Kläger abgeschlossenen Unfallversicherung wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Kläger zurückgetreten. Der Kläger bestreitet eine Verletzung der Anzeigepflicht und begehrt die Versicherungsleistung für zwei Unfälle. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Nach seinen Feststellungen hatte der Kläger am 26.3.1979 einen größeren Unfall mit einer Verletzung des rechten Beines erlitten, der zu ei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.06.1986

RS OGH 1980/10/9 7Ob44/80, 7Ob39/82 (7Ob40/82), 7Ob17/86, 7Ob26/88, 7Ob24/90, 7Ob18/91, 7Ob14/93, 7O

Norm: VersVG §16 Abs3
Rechtssatz: Die Beweislast für das mangelnde Verschulden an der Verletzung seiner vorvertraglichen Anzeigenpflicht trifft grundsätzlich den Versicherungsnehmer. Entscheidungstexte 7 Ob 44/80 Entscheidungstext OGH 09.10.1980 7 Ob 44/80 7 Ob 39/82 Entscheidungstext OGH 21.10.1982 7 Ob 39/82 Veröff: RZ 1984/19 S 47 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.1980

RS OGH 1980/10/9 7Ob44/80, 7Ob39/82 (7Ob40/82), 7Ob8/86, 7Ob23/86, 7Ob24/90, 7Ob46/12h, 7Ob34/16z, 7

Norm: VersVG §16 Abs3VersVG §21
Rechtssatz: Der Beweis der fehlenden Kausalität zwischen dem nicht oder falsch angezeigten erheblichen Gefahrenumstand und dem Eintritt des Versicherungsfalles und dem Umfang der Leistungspflicht des Versicherers obliegt als Ausnahme von der normalen Rücktrittswirkung des § 21 VersVG dem Versicherungsnehmer. Um diesen Beweis zu erbringen, muss der Versicherungsnehmer dartun, dass der Unfall auf jeden Fall aus ein... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.1980

Entscheidungen 1-8 von 8