Begründung: Rechtliche Beurteilung Nicht ausdrücklich nachgefragte Umstände sind nicht schon wegen ihrer objektiven Gefahrenerheblichkeit mitzuteilen, sondern nur dann, wenn sich eine Frage konkludent auch auf sie bezieht oder wenn ihre Mitteilung als selbstverständlich erscheint (RIS-Justiz RS0119955). Verschweigt aber der Versicherungsnehmer dem Versicherer einen Gefahrenumstand, nach dem nicht ausdrücklich gefragt wurde, arglistig, so berechtigt dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat durch Vermittlung eines Versicherungsmaklers bei der Beklagten eine „Einzel-Unfallversicherung für Berufs- und Freizeitunfälle" von 28. 6. 2000 bis 28. 6. 2010 mit einer Versicherungssumme von EUR 508.709,84 abgeschlossen. Dem Versicherungsvertrag wurden die AUVB 1999/SS 11 zugrundegelegt und die Geltung der Bedingung U 700 mit der Bezeichnung „verbesserte Gliedertaxe" vereinbart; demnach beträgt bei Verlust oder vollständiger Gebrauchsunfähigke... mehr lesen...
Norm: AUVB 1999/SS 11 Art18VersVG §16 Abs1VersVG §16 Abs3
Rechtssatz: Nicht ausdrücklich nachgefragte Umstände sind nicht schon wegen ihrer objektiven Gefahrenerheblichkeit mitzuteilen, sondern nur dann, wenn sich eine Frage konkludent auch auf sie bezieht, oder wenn ihre Mitteilung als selbstverständlich erscheint. Daher weder eine Verletzung der Anzeigepflicht noch ein grob fahrlässiges Unterlassen einer solchen Anzeige iSd § 16 Abs 3 VersVG ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zunächst ist festzuhalten, dass die ao Revision die Zulassung des Rechtsmittels durch das Berufungsgericht „gemäß § 508 ZPO" beantragt hat. Diese Bestimmung ist jedoch nicht anwendbar, weil der Entscheidungsgegenstand nach dem diesbezüglichen Ausspruch in der Berufungsentscheidung EUR 20.000 übersteigt. Über die Zulassungsbeschwerde hat daher nicht das Berufungsgericht sondern der Oberste Gerichtshof zu entscheiden (7 O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 9. 2. 1944 geborene Klägerin, die bis zum Jahr 2000 als Zahnärztin tätig war, hatte ab 14. 12. 1998 bei der Beklagten eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Jahressumme von S 2,880.000,-- (EUR 209.297,76), ds S 8.000,-- (EUR 581,38) pro Tag, abgeschlossen. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Bedingungen für die Betriebsunterbrechungs-Versicherung von Ärzten (ABU 1996) zugrundegelegt, die ua folgende Bestimmung aufweisen: Art 9 Ar... mehr lesen...
Norm: ABU 1996 Art9VersVG §16 Abs1VersVG §16 Abs3
Rechtssatz: Die Frage nach erheblichen Gesundheitsstörungen ist als hinreichend genau (Umschreibung im Sinn des § 16 Abs 3 VersVG) anzusehen. An einer genauen Umschreibung der erfragten Umstände fehlt es erst dann, wenn die Frage so weit gefasst ist, dass sie vom Versicherungsnehmer nicht mehr sinnvoll auf einzeln aufzuführende Umstände bezogen werden kann. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat bei der beklagten Partei am 21. 2. 1997 eine Unfallversicherung abgeschlossen, der nach dem unstrittigen Akteninhalt die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1995) zugrundeliegen. Am 24. 2. 1997 erlitt er beim Motocrossfahren auf einem Acker seines Grundstückes eine Knieverletzung. Mit der Behauptung, dadurch sei bei ihm eine Dauerinvalidität von 40 % eingetreten; bei Dauerinvalidität sehe der Versicherungsvertrag auch ein Taggeld v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat mit der beklagten Partei eine Unfallversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Bedingung für die Unfallversicherung (AUVB 1965) zugrundeliegen. Nach dessen Art 8 ist bei dauernder Invalidität aus der hiefür versicherten Summe die dem Grade der Invalidität entsprechende Versicherungsleistung zu erbringen. Taggeld wird im Falle einer dauernden oder vorübergehenden Invalidität, im Rahmen des hiefür versicherten Betrages, abgestuft nach dem Grade... mehr lesen...
Norm: VersVG §16 Abs1AVB Krankenhaus
Rechtssatz: Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist "bei Schließung des Vertrages" zu erfüllen, dh vom Beginn der Vertragsverhandlungen bis zum formellen Versicherungsbeginn, das ist der Zugang der Annahme des Antrages. Infolgedessen muß der Versicherungsnehmer noch alle gefahrenerheblichen Umstände anzeigen, von denen er erst nach Antragstellung Kenntnis erlangt oder die erst nach diesem Zeitpunkt eintreten.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat mit Versicherungsbeginn vom 1. März 1980 bei der Beklagten am 26. Februar 1980 eine Krankenversicherung mit einem Krankenhaustaggeld in der Höhe von S 500,-- abgeschlossen. Der Versicherung lagen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankenhaustagegeldtarife (AVB) in der damaligen Geltung zugrunde. § 9 dieser Versicherungsbedingungen lautete: "Rücktritt, Anfechtung und fristlose Kündigung. 1. Hat der Versicherungsnehmer oder eine versi... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt Zahlung der Versicherungssumme aus der am 7. November 1977 beantragten und von der Beklagten am 2. Jänner 1978 angenommenen Lebensversicherung ihres Ehegatten Helmut W, der am 17. Juli 1978 an einem Sarkom verstarb. Die Beklagte bestreitet den Anspruch mit dem Hinweis auf den am 12. September 1978 wegen Verletzung der Anzeigepflicht erklärten Rücktritt vom Vertrag. Der Erstrichter gab dem Klagebegehren statt. Er stellte über den eingangs wiedergegebenen Sachve... mehr lesen...