Entscheidungsgründe: Am 30. 6. 1971 geriet der von Anton G***** der nicht im Besitze einer Lenkerberechtigung war, gelenkte VW-Bus auf der Bundesstraße 1 am westlichen Ortsende von Kirchbichl-Bruckhäusl in einer leichten Rechtskurve ins Schleudern und stieß gegen eine Gartensäule. Dabei wurde Anton S***** als Insasse des VW-Busses schwer verletzt. Anton G***** wurde wegen dieses Unfalles rechtskräftig verurteilt (Protokolls- und Urteilsvermerk). Der Erstbeklagte Hermann H***** ist H... mehr lesen...
Norm: VersVG §158e Abs1
Rechtssatz: Die Tatsache, daß der geschädigte Dritte der Anzeigepflicht nicht nachkam, ändert nichts daran, daß der Beweis, es wäre bei vorschriftsmäßiger Verständigung des Versicherers dessen Deckungsaufwand geringer gewesen, nichtsdestoweniger vom Versicherer zu erbringen ist. Zur Frage der dem Geschädigten vom Versicherer zu ersetzenden Prozeßkosten und Exekutionskosten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...