Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist als Versicherungsmaklerin tätig und hat mit der beklagten Versicherung eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen; die Versicherungssumme beträgt S 5 Mio (EUR 363.364,17). Auf das Versicherungsverhältnis sind die „Allgemeinen Bedingungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Versicherungsmaklern H932" (im Folgenden: AVB) anzuwenden. Diese lauten - soweit entscheidungswesentlich - auszugsweise wie folgt: „Artikel 1 - Begrif... mehr lesen...
Norm: AVB Berufshaftpflicht von Versicherungsmaklern Art1AVB Berufshaftpflicht von Versicherungsmaklern Art7 Abs2AVB Berufshaftpflicht von Versicherungsmaklern Art7 Abs4 VersVG §149 VersVG §150 VersVG §153 Abs4 ZPO §17 ZPO §27 VersVG § 149 heute VersVG § 149 gültig ab 06.04.1959 VersVG... mehr lesen...