Norm: AVB Berufshaftpflicht von Versicherungsmaklern Art1AVB Berufshaftpflicht von Versicherungsmaklern Art7 Abs2AVB Berufshaftpflicht von Versicherungsmaklern Art7 Abs4VersVG §149VersVG §150VersVG §153 Abs4ZPO §17ZPO §27
Rechtssatz: Wird einem Versicherungsnehmer durch einen von ihm (angeblich) geschädigten Dritten der Streit verkündet, so ist der Haftpflichtversicherer zur Übernahme der Kosten der Nebenintervention - außer bei uneingeschränkt... mehr lesen...