RS OGH 2024/10/23 7Ob148/06z; 7Ob72/15m; 7Ob151/24t

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Veröffentlicht am 05.07.2006
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Norm

AVB Berufshaftpflicht von Versicherungsmaklern Art1
AVB Berufshaftpflicht von Versicherungsmaklern Art7 Abs2
AVB Berufshaftpflicht von Versicherungsmaklern Art7 Abs4
VersVG §149
VersVG §150
VersVG §153 Abs4
ZPO §17
ZPO §27

Rechtssatz

Wird einem Versicherungsnehmer durch einen von ihm (angeblich) geschädigten Dritten der Streit verkündet, so ist der Haftpflichtversicherer zur Übernahme der Kosten der Nebenintervention - außer bei uneingeschränkter Deckungszusage auch bei Unterbleiben der Nebenintervention durch den Versicherungsnehmer - verpflichtet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121097

Im RIS seit

04.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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